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Hinweise an die Hundehalter


Hinweise an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer

Immer wieder erreichen die Gemeindeverwaltung Beschwerden über Hunde, die frei herumlaufen. Es ist nicht grundsätzlich verboten, dass Hundehalter in freier Flur Hunde frei herumlaufen lassen. Teilweise ist es offensichtlich aber so, dass sich die Hunde so weit von Hundehaltern entfernt aufhalten, dass ein Einwirken der Hundehalter auf ihre Hunde nicht möglich ist oder faktisch nicht funktioniert. Es wird auch von Fällen berichtet, in denen Hundehalter offensichtlich frei laufende Hunde beispielsweise mit dem Auto begleiten. Für diese Fälle ist auf die Aufsichtspflicht hinzuweisen. Die Aufsichtspflicht muss so ausgeübt werden können und ausgeübt werden, dass niemand belästigt oder gefährdet wird.

Bedauerlicherweise erhalten wir auch Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Straßen und Flächen. Deshalb weisen wir auf nachstehende Verhaltensregeln hin:
Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen, Plätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Diese Seite der Hundehaltung kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein vermieden werden. Leidtragend sind Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten. Hundekot, insbesondere auf Spielplätzen, ist nicht nur eine hässliche bzw. ärgerliche Angelegenheit, sondern kann auch für Kinder gesundheitsschädlich sein. Und letztlich sind auch die Haus- und Grundstückseigentümer verärgert, wenn sie die Hundehaufen beim Reinigen der Gehwege entfernen müssen. Auch die Landwirte ärgern sich über Hundekot auf Wiesen und Äckern, schließlich werden dort Futter- bzw. Lebensmittel produziert, die dann mit Hundekot verunreinigt sind und in den Lebensmittelkreislauf gelangen.

Also:
• Lassen Sie Ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen, sondern führen Sie diesen an der Leine.
• Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind dafür tabu. Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu beseitigen.
• Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie sich beim Gassigehen mit einer Tüte bewaffnen und damit den Kot Ihres Vierbeiners einsammeln, tragen Sie mit dazu bei, unser Gemeindegebiet sauber zu halten.

Bitte nehmen Sie Rücksicht, führen Sie Ihren Hund an der Leine und entsorgen Sie seine Hinterlassenschaften.