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Flurneuordnung Dunningen (B 462)


Feststellungsbeschluss vom 14.09.2018


Das Landratsamt Rottweil -untere Flurbereinigungsbehörde- Ruhe-Christi-Straße 29, 78628 Rottweil stellt die Ergebnisse der Wertermittlung der in das Flurbereinigungsverfahren Dunningen (B 462) eingebrachten Grundstücke mit dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Inhalt fest.
Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganze Flurbereinigungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.
Die Nachweise über die festgestellten Wertermittlungsergebnisse liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 20.09.2018 bis 22.10.2018 im Rathaus Dunningen, Hauptstraße 25 in 78655 Dunningen, 2. OG im kleinen Sitzungssaal aus.
Zusätzlich kann der Beschluss mit dazugehörenden Karten und Wertrahmen im Internet unter www.landkreis-rottweil.de, Landratsamt, Ämter & Organigramm, Flurneuordnungs- und Vermessungsamt, Fachbereich Flurneuordnung, Flurneuordnung Dunningen (B 462) eingesehen werden.
Der Feststellungsbeschluss beruht auf § 32 Flurbereinigungsgesetz i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung sind bereits zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt und diesen in einem Termin erläutert worden. Die seinerzeit ausgelegten Ergebnisse der Wertermittlung wurden auf Grund der vorgebrachten Einwendungen überprüft und, soweit erforderlich, in dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Umfang geändert.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Feststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Rottweil mit Sitz in Rottweil, eingelegt werden.
gez. Helmstädter