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Zweckverband Eberbachgruppe


Bekanntgabe der Zugabe von Aufbereitungsstoffen (§ 16 TrinkwV)
Bekanntgabe der Wasserhärte (§ 8 WaschMG)


Der Zweckverband Eberbachgruppe beliefert seine Mitgliedsgemeinden mit gesundem und bekömmlichem Trinkwasser, welches entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung laufend von Eurofins Institut Jäger GmbH, Tübingen, kontrolliert wird.
Wir liefern Mischwasser aus unseren eigenen Wasservorkommen (97 %) in Dunningen (Stampfe, Grötzenwiesen, Winterloch und Eberbachquellen) vermischt mit Wasser des Zweckverbandes Wasserversorgung Kleine Kinzig (3 %).
Diesem Wasser werden im Zuge der Aufbereitung folgende Zugabestoffe zugegeben. Aluminiumsulfat als Flockungsmittel und Magnafloc LT 30 als Hilfsflockungsmittel. Diese Mittel werden über den Filter dem Wasser wieder entzogen. Außerdem wird im Zuge der Aufbereitung der Zugabestoff entsprechend TVO Anlage 3 Natriumhypochloritlösung zur Desinfektion zugegeben. Der Grenzwert von 0,3 mg/l bei Chlorgaszugabe zur Transportchlorung wird jederzeit eingehalten bzw. in der Regel unterschritten.
Hinsichtlich der Wasserhärte stellt das Institut Prof. Dr. Jäger, Tübingen, im neuesten Prüfbericht vom 19.04.2018 fest:
Mit der ermittelten Gesamthärte von 2,42 mmol/l (13,6 °dH) ist das Wasser nach dem „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG“ in der derzeit gültigen Fassung in den Härtebereich „mittel“, der den Bereich von 1,5 mmol/l bis 2,5 mmol/l (8,4 °dH bis 14,0 °dH) abdeckt, einzuordnen. Der überwiegende Anteil der Härte besteht mit 12,9 °dH aus Karbonathärte, sodass die Nichtkarbonathärte und somit der Gehalt an Neutralsalzen eine untergeordnete Rolle spielt, was in korrosions-chemischer Hinsicht von Vorteil ist.
Die Überprüfung der Calciumcarbonat-Sättigung sowie die Berechnungen nach DIN 38 404, Teil 10 ergaben einen Sättigungsindex von + 0,08 und somit weist die Wasserprobe ein geringfügiges Kalkabscheidungsvermögen auf. Der sog. „Schwellenwert“ von + 0,30 wird dabei unterschritten, was in korrosions-chemischer Hinsicht als günstig zu beurteilen ist. Erst ab dem Schwellenwert von + 0,30 muss mit verstärkten Inkrustationen im Leitungsnetz gerechnet werden.
Der Nitratgehalt liegt laut oben bezeichnetem Prüfbericht mit 4,6 mg/l unter dem Grenzwert von 50 mg/l (Trinkwasser-Verordnung vom 08.01.2018). Zudem wird die Summe aus Nitrat (Konzentration geteilt durch 50) und Nitrit (Konzentration geteilt durch 3) von maximal 1 mg/l ebenfalls eingehalten.
Wir sind Wasserlieferant für die Gemeinden Dunningen-Kernort und Eschbronn.
Sonstige Informationen:
Bezeichnung Probe Grenzwert
Chlorid (mg/l) 6,4 250
Eisen (mg/l)  0,002 0,2
Fluorid (mg/l) < 0,15 1,5
Natrium (mg/l)  2,6 200
Nitrat (mg/l) 4,6 50
Calcium (mg/l)  53,3
Magnesium (mg/l)  26,7
Kalium (mg/l) 1,7
ph-Wert  7,54 6,5-9,5
Sauerstoff (mgO2/l) 8,8
   

Bekanntgabe der Eignung metallischer Werkstoffe bezogen auf die Beeinflussung der Trinkwasserqualität


In Bezug der Eignung metallischer Werkstoffe, bezogen auf die Beeinflussung der Trinkwasserqualität, die gemäß § 21 TrinkwV (Informationspflichten der Wasserversorger gegenüber den Verbrauchern) bekannt gegeben werden muss, gilt für Hausinstallationsleitungen nach DIN 50930-6 (2013-01) die folgende Tabelle:
Werkstoff pH-Wert Basekapazität bis pH 8,2 (mmol/L) Säurekapazität bis pH 4,3 (mmol/L) Calcium (mmol/L) Sauerstoff (mg/L) TOC (mg/L)
unlegierter, niedriglegierter Stahl > 7 > 2  0,5 oder > 20 mg/L > 3
feuerverzinkter Stahl  < 0,5 > 1  
nichtrostender Stahl 6,5 – 9,5    
Kupfer 7,0 – 7,4

> 7,4   
< 1,5
verzinntes Kupfer 6,5 – 9,5   


Bei Verwendung von metallischen Werkstoffen für die Hausinstallationsrohre hinsichtlich der Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit sind alle oben genannten Materialien geeignet.
Korrosionsvorgänge, die zu Schäden am Bauteil führen, sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Die vorliegende Tabelle nach DIN 50930-6 (2013-01) gilt, wenn keine besondere Prüfung vor Ort stattgefunden hat. In besonderen Ausnahmefällen können gesonderte örtliche Prüfungen erforderlich sein. Hinsichtlich der Dimensionierung, der Betriebsweise und der Qualitätsausführung des Materials und der Arbeiten sind in der Hausinstallation zusätzlich die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten, da Korrosionsvorgänge auch bei allgemeiner Eignung der Materialien nie völlig ausgeschlossen werden können.
Wenn in bestehenden Installationssystemen als Folge ungünstiger Wasserbeschaffenheit und Betriebsbedingungen oder unsachgemäßer Werkstoffauswahl die gesetzlichen Anforderungen an die Trinkwasserbeschaffenheit nicht einzuhalten sind, kann durch Schutzmaßnahmen einer Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit entgegengewirkt werden. Der Nachweis der Wirksamkeit erfolgt nach DIN 50934-1 (2000-04) und DIN 50934-2 (2000-04).
Auch die weiteren nach Anlage 1, 2 und 3 der TrinkwV durchgeführten Untersuchungen ergaben keine Auffälligkeiten bzw. Beanstandungen.
Zusammenfassend wird aufgrund der vorliegenden Prüfergebnisse festgestellt, dass die untersuchte Wasserprobe im Rahmen der durchgeführten Untersuchung den Anforderungen der TrinkwV in vollem Umfang entspricht.
Die vorstehenden Daten können auch auf unserer Homepage www.eschbronn.de abgerufen werden.
Dunningen, den 19.04.2018
Zweckverband Eberbachgruppe
Verbandsvorsitzender Peter Schumacher
78655 Dunningen, Tel. 07403/9295-18