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Düngeverordnung – Verschiebung der Sperrfrist für Dauergrünland


Wie im vergangenen Jahr können auf Basis von Länderermächtigungen in begründeten Fällen in abgegrenzten Gebieten für bestimmte Kulturen Sperrfristen verschoben, aber nicht verkürzt werden. Im Landkreis Rottweil wird mit der Allgemeinverfügung vom 11.10.2018 die Sperrfrist für die Wirtschaftsdüngerausbringung um 14 Tage auf 15.11.2018 bis 14.02.2019 verschoben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Sperrverschiebung nicht in Problemgebieten von Wasserschutzgebieten gilt. In Problem- und Sanierungsgebieten sind Sperrzeitverschiebungen grundsätzlich nicht zulässig. Eine weitergehendere Verschiebung auf 30.11.2018 bis 01.03.2019 kann nur im Ausnahmefall als begründeter Einzelantrag beim Landwirtschaftsamt Rottweil gebührenpflichtig beantragt werden.
Die Bekanntmachung mit Begründung ist auf der Homepage des Landkreises Rottweil abrufbar.
Bei Fragen zur Umsetzung der DüngeVO und insbesondere der Sperrzeitverschiebung steht Ihnen das Landwirtschaftsamt beratend gerne zur Verfügung (0741 244-701).