News

Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2019


Abgabenveranlagungen 2019 / Hinweise zur Grundsteuer 2019 / Hinweise zur Verbrauchsabrechnung Wasser/Abwasser 2018


Das Haushaltsrecht der Gemeinde Eschbronn wird zum 01.01.2019 von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt. Durch diese Umstellung werden für alle Steuern und Abgaben neue Kassenzeichen gebildet. Für alle zu entrichtenden Steuern und Abgaben ergehen in den nächsten Tagen/Wochen Bescheide mit den neuen Kassenzeichen und Fälligkeiten. Bitte ändern Sie bei Ihren Daueraufträgen und Überweisungen das bestehende Kassenzeichen ab. Erteilte SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit.
Durch die Bildung neuer Kassenzeichen werden im Jahr 2019 für alle Grundsteuerpflichtigen Jahresbescheide versendet, auch wenn sich an der Höhe der Grundsteuer nichts geändert hat. Ab dem Folgejahr werden dann nur noch bei Änderungen Grundsteuerbescheide verschickt. Die Grundsteuerbescheide 2019 haben so lange Gültigkeit bis eine Änderung eintritt.
Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen und der damit verbundenen EDV-Umstellung werden die Gebührenbescheide für Wasser/Abwasser 2018 erst Ende Januar / Anfang Februar 2019 den Hauseigentümern zugestellt.
Aufgrund der EDV-Umstellung können in den ersten zwei Wochen des neuen Jahres keine Abbuchungen seitens der Gemeinde getätigt werden. Steuern und Gebühren, die zu Beginn des Jahres fällig sind, z. B. Kindergartengebühren, werden erst Mitte Januar 2019 abgebucht.
Zu Beginn eines Jahres werden Sie mit einer Vielzahl von Abgabebescheiden konfrontiert. Aus verfahrenstechnischen Gründen des Regionalen Rechenzentrums und aus der Verpflichtung der Gemeinde zu einer zügigen Abgabenveranlagung kommt es vor allem im ersten Quartal 2019 zu einer vermehrten Belastung des Abgabenschuldners.
Die Gemeindeverwaltung ist bemüht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die einzelnen Veranlagungen zu streuen.
Die derzeitig festgelegten Termine stellen sich wie folgt dar:
Abgabenart                            Fälligkeiten
Grundsteuer                           15.02./15.05/15.08./15.11.2019
Grundsteuer-Jahreszahler        01.07.2019
Gewerbesteuer                       15.02./15.05./15.08./15.11.2019
Wasser/Abwasserabrechnung               Ende Februar/Anfang März 2019
Wasser-/Abwasservorauszahlungen   01.04./01.07./01.10.2019
Sie werden gebeten die Steuern unter Angabe des neuen Kassenzeichens termingerecht zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben und beizutreiben.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin.
  •    die Überwachung der Zahlungstermine entfällt.
  •    unnötige Säumniszuschläge (bis zu 12 % jährlich) und Mahngebühren entstehen Ihnen nicht.
  •     der Weg zur Bank oder das Schreiben von Überweisungen entfällt.
  •     Nachteile entstehen Ihnen nicht, da die erteilte Lastschrift von Ihnen jederzeit zurückgenommen werden kann und nur fällige Forderungen eingezogen werden.