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Flächennutzungsplan 2015 – 2030 – 3. Fortschreibung – 1. Punktuelle Änderung


Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen – Eschbronn hat in öffentlicher Sitzung am 19.12.2018 den Entwurf des „Flächennutzungsplan 2015 - 2030 – 3. Fortschreibung – 1. Änderung“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Benachrichtigung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der benachbarten Gemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wird parallel dazu vorgenommen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft.
Folgende Änderungspunkte sind in der Planung enthalten:

Gemarkung Dunningen
A.1      >>Eichwäldle II<< - Neuausweisung Wohnbaufläche
(ca. 3,4 ha)
A.2      >>Kirchöhren – Nord II<< - Neuausweisung Gewerbefläche (ca. 6,0 ha)
A.3      >>Kirchöhren – Nord<< - Reduzierung Gewerbefläche (ca. 0,7 ha)
Gemarkung Seedorf
B.1      >>Hochwiese III<< - Neuausweisung Wohnbaufläche
(ca. 2,5 ha)
B.2      >>IKGI Seedorf – Waldmössingen - Erweiterung<< - Neuausweisung Gewerbefläche (ca. 10,7 ha)
B.3      >>IKGI Seedorf – Waldmössingen - Erweiterung<< - Neuausweisung Grünfläche für Retention (ca. 1,7 ha)
B.4      >>Sportgelände Lausbühl – 1. Erweiterung<< - Neuausweisung (ca. 0,6 ha)
B.5      >>Eschenwiesen II<< - Berichtigung des Flächenumfangs nach § 13a BauGB
Gemarkung Lackendorf
C.1      >>Bösinger Weg<< - Neuausweisung Wohnbaufläche
(ca. 1,0 ha)
C.2      >>Festplatz Lackendorf<< - Neuausweisung Gemeinbedarf (ca. 0,9 ha)
Gemarkung Locherhof
D.1      >>Ob Heckenwald - Erweiterung<< - Neuausweisung Gewerbe ( ca. 4,0 ha)
Gemarkung Mariazell
Keine Änderungen

Der Entwurf des „Flächennutzungsplan 2015 – 2030 – 3. Fortschreibung – 1. Änderung“ mit Begründung (sowie Umweltprüfung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag) wird vom 28.01.2019 bis einschließlich 15.03.2019 (Auslegungsfrist) im Rathaus Dunningen, Bürgerbüro, Hauptstr. 25, 78655 Dunningen oder im Rathaus Eschbronn, Sitzungssaal, Hauptstr. 8, 78664 Eschbronn während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar:

1.            Regierungspräsidium Freiburg – Abt. Denkmalpflege
           Schreiben vom 30.01.2018
Das Landesamt für Denkmalpflege hat sich im Verfahren zu den Denkmalen geäußert, welche auf die Planung Einfluss haben könnten und diese beschrieben.
2.            Regierungspräsidium Freiburg – Abt. Raumordnung
           Schreiben vom 31.01.2018

Das Regierungspräsidium Freiburg regt in seiner Stellungnahme die Überprüfung der Bedarfssituation an und bittet darum, dass mit Flächen sparsam umgegangen werden soll. Das RP verweist auf bereits erfolgte Vorbesprechungen und deren Ergebnisse.
Das RP hat Anregungen formuliert, die vor allem die Bedarfsberechnungen und die Reserveflächenbewertung tangieren.
Weiter werden die einzelnen Änderungsbereiche durch das RP – vor allem raumordnerisch – bewertet.
Das RP regt weiter an, dass für die einzelnen Bereiche ein Umweltbericht erstellt werden sollte.

3.            Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
              Schreiben vom 19.01.2018
Das LGRB verweist in seiner Stellungnahme auf die anstehenden geologischen Verhältnisse und auf die Belange des Grundwassers für die einzelnen Bereiche. Eine grobe Abschätzung der anstehenden Geologie und Formationen wurde gemacht.
4.            Landratsamt Rottweil
              Schreiben vom 06.02.2018

Das Landratsamt Rottweil hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass bisher kein Umweltbericht vorläge und dies zu ergänzen sei.
Weiter werden die Belange des Bodenschutzes und des Gewässerschutzes thematisiert.
Von der Unteren Naturschutzbehörde wird vor allem auch die Bestandssituation beschrieben und artenschutzrechtliche Anforderungen an das Gebiet formuliert. Weiter wurde auf Vorkommen besonders geschützter Arten in den einzelnen Gebieten verwiesen.
Das Landratsamt hat sich mit den einzelnen Gebieten auseinandergesetzt und hier eine Einschätzung abgegeben.
Das Umweltschutzamt verweist auf die Belange des Boden-, Wasser- und Grundwasserschutzes.

5.            Regionalverband Schwarzwald – Baar – Heuberg
               Schreiben vom 31.01.2018
Der Regionalverband hat in seiner erneuten Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Bedarfssituation näher untersucht werden muss und Alternativen geprüft werden sollten. Gleichermaßen wurde auf die Flächenausweisung eingegangen.
6.            NABU Dunningen
               Schreiben vom 01.02.2018

Der Nabu Dunningen hat sich intensiv mit den einzelnen Änderungsbereichen auseinandergesetzt und in seiner Stellungnahme auf die Wertigkeit der einzelnen Bereiche verwiesen. Der Nabu hat klar formuliert, dass die Notwendigkeit zum Schutz von Boden eingehalten werden muss.
Der Nabu hat eine Einschätzung zu den einzelnen Änderungsbereichen abgegeben.

7.            Umweltbericht RIP GmbH vom 06.02.2018 / 16.11.2018

Der Umweltbericht des Büros Gfrörer (Empfingen) enthält Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Orts- / Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter. Diese Untersuchungen wurden für die neu auszuweisenden Flächen durchgeführt (Steckbriefe). Teilweise wurden hier auch bereits Kompensationsmaßnahmen vorgeschlagen.
In den jeweiligen Steckbriefen wurden gleichermaßen die artenschutzrechtlichen Belange von Fledermäusen, Vögeln sowie Reptilien und Amphibien untersucht und eine Abschätzung der Auswirkungen auf deren Belange aufgezeigt.
Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag stellt die Untersuchungen des RIP über mehrere Monate dar und erläutert die entsprechenden Maßnahmen und Konsequenzen aus der Planung. Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden vorgeschlagen und thematisiert.
Während der erneuten Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Rathaus Dunningen, Hauptstr. 25, 78655 Dunningen oder beim Rathaus Eschbronn, Hauptstr. 8, 78664 Eschbronn abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Beschluss werden die vorgebrachten Informationen der Verwaltungsgemeinschaft anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Sämtliche Planunterlagen können auch unter www.dunningen.de und www.eschbronn.de online eingesehen werden.
 
Dunningen, 15.01.2019
gez. Peter Schumacher
Bürgermeister und Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft
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