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1. Haushaltssatzung der Gemeinde Eschbronn für das Haushaltsjahr 2019


Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.12.2018 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt


1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen            
EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 4.430.000,00
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 4.022.700,00
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von407.300,00
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0,00
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0,00
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0,00
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 407.300,00
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.083.400,00
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 3.518.900,00
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 564.500,00
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 739.900,00
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.578.600,00
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -3.838.700,00
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -3.274.200,00
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.400.000,00
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 27.400,00
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 1.372.600,00
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -1.901.600,00

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt


auf                                             1.400.000,00 EUR,
davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf                                                                                   0,00 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt


auf                                                                1.600.000,00 EUR.

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt


auf                                                                1.000.000,00 EUR.

2.    Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 20.12.2018 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Rottweil am 11.01.2019 genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.01.2019 bis 06.02.2019 im Rathaus Eschbronn öffentlich aus.


Eschbronn, den 21.01.2019
gez. Franz Moser
Bürgermeister
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