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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2019 für den Zweckverband „Wasserversorgung Eberbachgruppe“, Sitz Dunningen


Das Landratsamt Rottweil hat mit Erlass vom 04.02.2019, AZ: 200.01.030.310 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes gem. § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Gemäß § 18 GKZ i.V. mit § 4 Abs. 3 GemO und § 81 Abs. 3 GemO wird der Wirtschaftsplan 2019 hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Aufgrund der §§ 18 und 20 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit vom 16. September 1974 (GBL. S. 408, ber. 1975 S. 460, ber. 1976 S. 408) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (GBL. S. 1147, 1149) i.V. mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 (GBL. S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBL. S. 221) hat die Verbandsversammlung am 19.12.2018 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je        400.700 €
   davon im Erfolgsplan                                            233.700 €
   Vermögensplan                                                   167.000 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen)                                            90.000 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen                                                                                                            200.000 €

§ 2 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf             50.000 €
festgesetzt.

§ 3 Betriebskosten- und Kapitalumlage
Die Betriebskostenumlage wird im Erfolgsplan auf    228.700 €
festgesetzt.
Die Kapitalumlage wird im Vermögensplan auf                   0 €
festgesetzt.

§ 4 Aufteilung der Betriebskosten- und Kapitalumlage
Die Aufteilung der Betriebskosten- und Kapitalumlage erfolgt nach den Bestimmungen der Verbandssatzung. Die Erhebung von Abschlagszahlungen richtet sich nach den Vorschriften der Verbandssatzung.

§ 5 Wirtschaftsführung
Für die Wirtschaftsführung des Verbandes gelten die Bestimmungen der Verbandssatzung.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 liegt in der Zeit vom 18.02.2019 bis einschl. 26.02.2019 auf dem Rathaus in Dunningen-Ort, Erdgeschoss, Zimmer 105, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Dunningen, den 08.02.2019
gez. Peter Schumacher, Verbandsvorsitzender