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Neues Verpackungsgesetz gilt seit 1.01.2019 auch für Direktvermarkter!


Das neue Verpackungsgesetz gilt seit 1. Januar 2019 und löste die geltende Verpackungsverordnung ab. Direktvermarkter, egal ob auf Wochenmärkten, mit Hofläden oder im Online-Handel, müssen ab Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz beachten und sich registrieren lassen. Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb führt und mehr zu diesem Thema erfahren möchte, kann sich zum neuen Verpackungsgesetz fortbilden. Hierzu findet am Dienstag,  2. April 2019, ab 19:00 Uhr im Landwirtschaftsamt Rottweil, Johanniterstr. 25 eine Infoveranstaltung statt.
Anmeldungen sind erforderlich bis 27.03.2019 unter: Tel. 0741 / 244 701 oder E-Mail: landwirtschaftsamt(at)lrarw.de.