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Fördermöglichkeit nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Anträge rechtzeitig stellen


Die Gemeinde Eschbronn ist mit beiden Ortsteilen seit 2009 ins Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum aufgenommen. In dieser Zeit sind etliche private und gewerbliche Projekte in Eschbronn gefördert worden. Das Förderprogramm soll auch im kommenden Jahr weiter geführt werden. Für Maßnahmen, die ab 2020 umgesetzt werden sollen, müssen im September diesen Jahres Förderanträge eingereicht werden. Die Antragstellung muss zwingend über die Gemeindeverwaltung erfolgen. Nachdem die Antragstellung einige Vorarbeit benötigt, sollten sich Interessenten möglichst frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung, Herrn Bürgermeister Franz Moser, melden. Die erforderlichen Unterlagen sind bis zum 1. August 2019 bei der Gemeindeverwaltung vorzulegen.