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Gültigkeit der Personalausweise und Reisepässe überprüfen


Da die Sommerferienzeit immer näher rückt, bitten wir Sie, Ihre Ausweis- bzw. Passdokumente auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
Die Antragsstellung muss auf dem Rathaus Eschbronn erfolgen. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 3 Wochen.
Bitte beachten Sie, dass alte Dokumente nicht verlängert werden können (Ausnahme Kinderreisepass, siehe unten)!

Personalausweis
-       persönliches Erscheinen zur Antragsstellung ist erforderlich
(Unterschrift und auf Wunsch Fingerabdrücke)
-       bisheriges Dokument ist vorzulegen
-       aktuelles biometrisches Passbild
-       Gebühr bis Vollendung des 23. Lebensjahres         22,80 €
und ab dem 24. Lebensjahr                                             28,80 €

Reisepass
-       persönliches Erscheinen zur Antragsstellung ist erforderlich
(Unterschrift und Fingerabdrücke (Pflicht))
-       bisheriges Dokument ist vorzulegen
-       aktuelles biometrisches Passbild
-       Gebühr bis Vollendung des 23. Lebensjahres         37,50 €
und ab dem 24. Lebensjahr                                             60,00 €
-       Es gibt die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen, welcher innerhalb von 3 Werktagen geliefert wird. Die Gebühr hierfür beträgt:
bis Vollendung des 23. Lebensjahres                           69,50 €
und ab dem 24. Lebensjahr                                          92,00 €

Die Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen beträgt bis Vollendung des 23. Lebensjahres 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.

Kinderreisepass
-       Rasche Bearbeitung, da der Kinderreisepass vor Ort ausgestellt bzw. bearbeitet wird
-       Zustimmungserklärung Erziehungsberechtigter
-       aktuelles biometrisches Passbild
-       Größe und Augenfarbe
-       ab dem 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
-       Gültigkeit beträgt 6 Jahre ab Ausstellungsdatum bzw. höchstens bis Vollendung des 12. Lebensjahres
-       Gebühr für die Erstausstellung                              13,00 €
und für Verlängerung/Änderung                                       6,00 €

Ein Kinderreisepass kann einmalig, jedoch höchstens bis Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Zur Verlängerung muss der Kinderreisepass noch gültig sein.