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Aufforderung zur Grundsteuerzahlung zum 01.07.2019


Die Grundsteuer für die Jahreszahler ist zum 01.07.2019 zur Zahlung fällig.
Die Höhe des fälligen Betrageskann dem letzten zugestellten Steuerbescheid entnommen werden.
Es wird gebeten, die Grundsteuer, unter Angabe des Kassenzeichens termingerecht zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.
In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei erst gar nicht an.
Ein Vordruck dazu ist in diesem Amtsblatt abgedruckt.
Aufforderung zur Abschlagszahlung II/2019 für Wasser/Abwasser zum 01.07.2019
Der 2. Abschlag für Wasser und Abwasser für 2019 ist zum 01.07.2019 zur Zahlung fällig. Abschlagsrechnungen werden nicht mehr verschickt. Die Höhe des Betrages entnehmen Sie der Jahresendabrechnung 2018.
Es wird gebeten, den Abschlagsbetrag unter Angabe des Kassenzeichens termingerecht zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.
In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei erst gar nicht an.