Fördermöglichkeit nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Anträge rechtzeitig stellen
19.07.2019
Die Gemeinde Eschbronn ist mit beiden Ortsteilen seit 2009 ins Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum aufgenommen. In dieser Zeit wurden etliche private und gewerbliche Projekte in Eschbronn gefördert. Das Förderprogramm soll auch im kommenden Jahr weiter geführt werden. Für Maßnahmen, die ab 2020 umgesetzt werden sollen, müssen im September diesen Jahres Förderanträge eingereicht werden. Die Antragstellung muss zwingend über die Gemeindeverwaltung erfolgen. Nachdem die Antragstellung einige Vorarbeit benötigt, sollten sich Interessenten möglichst frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung, Herrn Bürgermeister Franz Moser, melden. Die erforderlichen Unterlagen sind bis zum 1. August 2019 bei der Gemeindeverwaltung vorzulegen.
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat mehrere Förderschwerpunkte. Für private Antragsteller sind folgende von Interesse:
Förderschwerpunkt Wohnen
- Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden
- Umnutzung leer stehender Gebäude zu Wohnungen
- Schließung von Baulücken durch dorfgerechte und maßstäbliche Wohngebäude
- Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken
Förderschwerpunkt Arbeiten
- Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleineren und mittleren Betrieben
Förderschwerpunkt Grundversorgung
- Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen
Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen
- Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen