News

Fördermöglichkeit nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Anträge rechtzeitig stellen


Die Gemeinde Eschbronn ist mit beiden Ortsteilen seit 2009 ins Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum aufgenommen. In dieser Zeit wurden etliche private und gewerbliche Projekte in Eschbronn gefördert. Das Förderprogramm soll auch im kommenden Jahr weiter geführt werden. Für Maßnahmen, die ab 2020 umgesetzt werden sollen, müssen im September diesen Jahres Förderanträge eingereicht werden. Die Antragstellung muss zwingend über die Gemeindeverwaltung erfolgen. Nachdem die Antragstellung einige Vorarbeit benötigt, sollten sich Interessenten möglichst frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung, Herrn Bürgermeister Franz Moser, melden. Die erforderlichen Unterlagen sind bis zum 1. August 2019 bei der Gemeindeverwaltung vorzulegen.
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat mehrere Förderschwerpunkte. Für private Antragsteller sind folgende von Interesse:

Förderschwerpunkt Wohnen

  • Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden
Dieser Fördertatbestand betrifft ältere Gebäude im historischen Ortskern, die modernisiert und heutigen Wohnverhältnissen angepasst werden sollen. Gefördert werden Maßnahmen wie die Dämmung der Fassade und des Daches, die Erneuerung von Fenstern und die Modernisierung der Sanitärinstallationen. Grundsätzlich werden aber nur umfassende Modernisierungsmaßnahmen gefördert.
  • Umnutzung leer stehender Gebäude zu Wohnungen
Dieser Fördertatbestand greift beispielsweise, wenn ehemalige Ökonomieteile von Gebäuden, Dachgeschosse o.ä. ausgebaut werden sollen.
  • Schließung von Baulücken durch dorfgerechte und maßstäbliche Wohngebäude
Hier geht es um die Bebauung von Baulücken und größeren zusammenhängenden Freiflächen. Voraussetzung ist allerdings eine abgängige Altbausubstanz
  • Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken

Förderschwerpunkt Arbeiten

  • Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleineren und mittleren Betrieben
Gefördert werden hier gewerbliche Neubauten und Erweiterungsmaßnahmen aber in bestimmten Fällen auch der Erwerb von größeren Produktionsanlagen.

Förderschwerpunkt Grundversorgung

  • Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen

Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen

  • Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen
Wichtig ist, dass vor einer Bewilligung einer Förderung mit der Maßnahme nicht begonnen werden darf. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bürgermeister Franz Moser gerne zur Verfügung.