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Erhöhte Waldbrandgefahr wegen Rekordtemperaturen


Das Forstamt bittet die Waldbesucher um Vorsicht beim Umgang mit Feuer im Wald.
Das Landratsamt Rottweil - Forstamt bittet alle Waldbesucher beim Umgang mit Feuer äußerst vorsichtig zu sein und folgende Hinweise zu beachten:

- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuermachen ist nur an den offiziellen, mit einem schwarzen Flammensymbol auf weißem Grund gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.
- Verboten ist das Grillen im Wald auf Gartengrillgeräten.
- Offenes Feuer muss mindestens 100 m vom Waldrand entfernt sein.
Auf eigenen Grundstücken reduziert sich dieser Abstand auf 30 m.
Außerdem sind noch folgende Mindestabstände einzuhalten:
200 m von Autobahnen
100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
50 m von Gebäuden
- Auch beim Unterhalten eines Feuers an erlaubten Stellen muss dieses immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.
- Flaschen und Scherben können wie Brenngläser wirken und müssen deshalb nach einer Rast wieder mitgenommen werden.
- Eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann fatale Auswirkungen haben.

Das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung darf nur bei nasser Witterung durchgeführt werden und ist bei der Ortspolizeibehörde und bei der Feuerleitstelle (Tel.-Nr. 0741 / 942 988 40) rechtzeitig vorher anzumelden.
Im Brandfall sind sofort die Feuerwehr (112) und das Forstamt Rottweil (Tel.-Nr. 0741/ 244 510) zu informieren.