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Aufhebung Verbot zum Feuer machen an öffentlichen Feuerstellen im Wald


Das Forstamt erlaubt ab jetzt wieder die Benutzung aller öffentlichen Feuerstellen im Wald.
Wir bitten jedoch auch weiterhin um Beachtung folgender Hinweise:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Verboten ist das Grillen im Wald auf Gartengrillgeräten.
- Offenes Feuer muss mindestens 100 m vom Waldrand entfernt sein.
Auf eigenen Grundstücken reduziert sich dieser Abstand auf 30 m.
Außerdem sind noch folgende Mindestabstände einzuhalten:
 200 m von Autobahnen
 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
 50 m von Gebäuden
- Auch beim Unterhalten eines Feuers an erlaubten Stellen muss dieses immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.

Das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung darf nur bei nasser Witterung durchgeführt werden und ist bei der Ortspolizeibehörde und bei der integrierten Leitstelle Rottweil (Feuerwehrleitstelle) mit der Rufnummer 0741-94 29 94 90 rechtzeitig vorher anzumelden.