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Aus dem Gemeinderat wird berichtet


Bebauungsplan Bühläcker I


Der Gemeinderat hat am 8. Oktober 2019 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Bühläcker gefasst. Das Plangebiet sollte die bereits bebauten Grundstücke beidseits des Bühläckerweges umfassen. Es hat sich zwischenzeitlich ergeben, dass aus Gründen der Rechtssicherheit die Planung in zwei Verfahren aufgeteilt werden muss. Der Bebauungsplan Bühläcker I umfasst die talseits vom Weg gelegenen bereits jetzt bebauten Grundstücke. Dieser Bereich soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss gefasst, den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften festgestellt und die Offenlegung beschlossen.

Bebauungsplan Bühläcker II


Der Bebauungsplan Bühläcker II umfasst die bergseits vom Bühläckerweg gelegenen bereits jetzt bebauten Grundstücke. Dieser Bereich soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Mischgebiet ausgewiesen werden. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss gefasst, den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften festgestellt und die Offenlegung beschlossen.

Bebauungsplan Mühlbach


Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die Freifläche entlang des Mühlbaches zwischen Hauptstraße und Moosgasse gefasst. Das Verfahren soll nach § 13b BauGB durchgeführt werden. In einem nächsten Schritt soll nun der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften erarbeitet werden. Vorgesehen ist hier zur Hauptstraße hin Geschosswohnungsbau. Die Nachfrage nach Eigentums- und Mietwohnungen ist auch in Eschbronn hoch. Andererseits sind keine Flächen ausgewiesen, die eine solche Bebauung ermöglichen.

Bebauungsplan Unter dem Brenntenwald – 2. Erweiterung


Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die talseits gelegenen Grundstücke am Brenntenwaldweg gefasst. Das Verfahren soll nach § 13b BauGB durchgeführt werden. Auch hier soll in einem nächsten Schritt nun der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften erarbeitet werden. Vorgesehen ist hier Geschosswohnungsbau. Auch hier gilt, dass Nachfrage nach Eigentums- und Mietwohnungen besteht, ohne dass die Gemeinde geeignete Bauflächen anbieten kann.

Umbau und Erweiterung des Schulgebäudes Lange Gasse 15


Für die Baumaßnahme am Schulgebäude Lange Gasse 15 hat die Gemeinde für den Umbau, die Erweiterung und die Sanierung der nicht vom Umbau betroffenen Räume Zuschüsse in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. € bewilligt bekommen. Zu den Fördervoraussetzungen gehört die Aufstellung eines Konzepts für die Nachhaltigkeit der Maßnahme. Die Regelungen zur Nachhaltigkeit im staatlich geförderten kommunalen Hochbau verlangen in Baden-Württemberg dass das Bauvorhaben anhand von Nachhaltigkeitskriterien überprüft wird. Diese umfassen Aspekte wie Umweltwirkungen, Ressourcenschonung, gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus des Bauwerks, Gesundheitsverträglichkeit oder Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit. Mit den Arbeiten im Zuge des Projekts Nachhaltigkeit im staatlich geförderten kommunalen Hochbau wurde das Büro sustainable strategies, Integrale Architektur und Stadtplanung, Stuttgart, beauftragt.

Baugebiet Hoberten IV


Im Baugebiet Hoberten IV läuft aktuell noch ein Umlegungsverfahren. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass nach Abschluss des Verfahrens die Erschließung in zwei Abschnitten erfolgen soll. In einem ersten Abschnitt könnten 16 Plätze erschlossen werden, in einem zweiten nochmals 15. Die Erschließungskosten steigen nicht linear mit der Zahl der Bauplätze, weil mit dem ersten Abschnitt Einrichtungen geschaffen werden müssen, die beiden Abschnitten dienen. Die Kosten für den ersten Abschnitt werden auf ca. 690.000 € geschätzt. Für die Erschließung des gesamten Gebietes werden Kosten in Höhe von 1.140.000 € angenommen. Mit den Planungs- und Ingenieursleistungen zur Erschließung des 1. Bauabschnittes soll das Büro RIP, Rottweil, beauftragt werden.

Haushalt 2019 – Zweiter Zwischenbericht


Nach dem bisherigen Haushaltsverlauf ist anzunehmen, dass das geplante Haushaltsergebnis 2019 übertroffen werden kann. Angenommen wurde, dass der Ergebnishaushalt mit einem positiven Saldo in Höhe von etwa 407.000 € abschließen wird. Deutliche Mehrerträge gegenüber den Planansätzen zeichnen sich bei der Gewerbesteuer ab. Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wird vermutlich fast 50.000 € niedriger liegen als geplant. Leichte Verbesserungen ergeben sich aus der Grundsteuer B, aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und aus den Schlüsselzuweisungen. Die Gebührenhaushalte verlaufen nach heutigem Kenntnisstand planmäßig.
Im Haushalt 2019 waren zum Jahresbeginn liquide Mittel in Höhe von ca. 2,5 Mio € eingeplant. Durch Verbesserungen aus dem Rechnungsergebnis 2018 hat sich der Bestand auf 3,3 Mio. € erhöht. Aktuell betragen die liquiden Mittel 3,6 Mio. €. Zu berücksichtigen sind hier allerdings die anstehenden Investitionen, insbesondere die Schulbaumaßnahme, die das Polster sehr schnell schmelzen lassen.

Haushalt 2020


Der Gemeinderat hat in einer Vorberatung der Haushalts- und Finanzplanung die Eckdaten des Haushalts und die anstehenden Investitionen beraten. Die Planung geht davon aus, dass sich die ordentlichen Erträge von 4,43 Mio. € auf 4,24 Mio. € reduzieren. Die Reduzierung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass mit geringeren Steuereinnahmen und geringeren Zuweisungen gerechnet wird. Weiter reduzieren sich die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Auch die Aufwendungen sollen reduziert werden, nämlich von 4,02 Mio. € in 2019 auf 3,99 Mio. €. Es wird also davon ausgegangen, dass auch 2020 ein positives Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt erzielt wird, allerdings lediglich in Höhe von 251.000 € und damit um 158.000 € geringer als 2019.
Im Finanzhaushalt dominieren große Investitionsmaßnahmen wie die Schulbaumaßnahme, die Erschließung des Baugebietes Hoberten, die Breitbandversorgung, die Ortsmitte Locherhof, die Abwasserbeseitigung Ob Heckenwald und die Beschaffung eines LF10 für die Freiwillige Feuerwehr. Auch die in 2020 geplanten Maßnahmen sind nur finanzierbar, wenn die Gemeinde hierfür Förderungen erhält.

Neukalkulation der Friedhofsgebühren und Änderung der Friedhofssatzung


Nachdem die Firma Hafa den Vertrag über das Herstellen von Gräbern und andere Leistungen auf den Eschbronner Friedhöfen gekündigt hat, hatte die Gemeinde die Leistungen neu zu vergeben. Die Preise für die angebotenen Leistungen waren über annähernd 10 Jahre konstant. Im Zuge der Neuvergabe erfolgte eine Preisanpassung. Dies bedingt wiederum eine Neufestsetzung der Bestattungsgebühren. Der Gemeinderat hat der Neukalkulation und auch der Änderung der Friedhofssatzung zugestimmt. Die neuen Gebührensätze werden im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Verträge zur Übernahme von Tätigkeiten im forstwirtschaftlichen Revierdienst und beim Holzverkauf im Gemeindewald


Durch eine grundlegende Umstrukturierung der Forstverwaltung in Baden-Württemberg wird das Forstamt bisheriger Prägung aufgegeben. Markant dabei ist, dass der Staatswald nicht mehr vom Forstamt in den einzelnen Landkreisen sondern zentral von einer Anstalt des öffentlichen Rechts verwaltet werden soll. Im Rahmen der Forstneuorganisation musste der forstliche Revierdienst und die Wirtschaftsverwaltung neu gestaltet werden. Die untere Forstbehörde beim Landratsamt kann weiterhin den forstlichen Revierdienst übernehmen. Sie darf allerdings aus Wettbewerbsgründen diese Leistungen nicht unter den Gestehungskosten anbieten. Die Gemeinde ist von der damit verbundenen Kostensteigerung kaum betroffen, da der Gemeindewald recht klein ist. Das Land Baden-Württemberg hat sich aus wettbewerbsrechtlichen Gründen vollständig aus dem Holzverkauf im Körperschafts- und Privatwald zurückgezogen. Der Holzverkauf wird deshalb ab dem 1.1.2020 für sämtliche Holzsortimente von der Holzverkaufsstelle des Landkreises Rottweil für den Körperschafts- und Privatwald angeboten und – soweit vom jeweiligen Waldbesitzer gewünscht – auch durchgeführt. Der Gemeinderat hat beschlossen auf der Grundlage der neuen Gegebenheiten Verträge zur Übernahme von Tätigkeiten im forstwirtschaftlichen Revierdienst und beim Holzverkauf im Gemeindewald mit dem Landratsamt zu schließen.

Baurechtsfälle


Der Gemeinderat hat einem Antrag auf den Neubau einer Stellplatzüberdachung auf dem Grundstück Küferweg 7 und einer erforderlichen Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplanes zugestimmt.

Weiter hat der Gemeinderat einem Antrag auf den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport für drei Pkw auf dem Grundstück Sternendachsbühl 38 und einer erforderlichen Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplanes zugestimmt.

Schließlich hat der Gemeinderat auch dem Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des Schulgebäudes Lange Gasse 15 zugestimmt.

Bekanntgaben


Bebauungsplan der Stadt Rottweil Fußgänger-Hängebrücke Berner Feld – Historische Innenstadt


Die Beteiligung der Gemeinde Eschbronn im Verfahren im Zuge der Offenlage und die Möglichkeit der Stellungnahme wurde bekannt gegeben.

Brandfall Kindergarten Mariazell


Am 24.10.2019 kam es im Kindergarten Mariazell zu einem Brand. Personen kamen nicht zu Schaden. Es ist nur verhältnismäßig geringer Sachschaden entstanden. Die genaue Schadensursache ist nicht bekannt. Die Gemeinde bedankt sich beim Kindergartenteam, bei der Freiwilligen Feuerwehr, bei Hausmeister Thomas Brahms, bei der Reinigungskraft und den Handwerkern, insbesondere bei der Firma Ratz, und der Versicherungsgesellschaft, die alle dazu beigetragen haben, dass der Schaden begrenzt und der Kindergartenbetrieb ohne Unterbrechung fortgeführt werden konnte. Die Gemeinde bedankt sich auch bei den Eltern für ihr Verständnis und für zahlreiche Hilfsangebote. Besonderer Respekt gebührt den Kindern, die sehr diszipliniert den Kindergarten verlassen und sich zum Sammelplatz in die Mühlbachhalle begeben haben. Als problematisch wirkte der Umstand, dass der Mobilfunkempfang im Bereich des Kindergartens sehr schlecht ist. Glücklicherweise konnte der Notruf noch über den Festnetzanschluss abgesetzt werden, ehe in Folge des Brandes auch diese Verbindung ausfiel.

Örtliche Prüfung des Standesamtes


Am 9. Oktober 2019 fand die örtliche Prüfung des Standesamtes für den Zeitraum 2015 bis 2019 statt. Die Prüfung erbrachte ein hervorragendes Ergebnis. Der Gemeinderat bedankt sich für die kompetente und engagierte Arbeit.

Weiterer Ausbau Gas und Glas im Ortsteil Mariazell


Es wird über den weiteren Ausbau von Gas und Glas in der Hardter Straße, in der Weilerner Straße, im Mühlweg und im Weiher informiert. Die NetzeBW hat zwischenzeitlich erklärt, dass sie in diesem Zug auch Erdverkabelungen von Gebäuden vornehmen wird. Die Anwohner werden in einer Informationsveranstaltung informiert.