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Bebauungsplan „Bühläcker II“


Öffentliche Bekanntmachung


Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbronn hat am 05.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Bühläcker II“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
 
Bebauungsplan Bühläcker II
 
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 05.11.2019.

Ziele und Zwecke der Planung


Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuordnung und Erweiterung der Bauflächen im Bereich „Bühläcker II“ geschaffen werden.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung - je in der Fassung vom 5.11.2019 - und dem Entwurf des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags in der Fassung vom 9.9.2019 in der Zeit vom 18.11.2019 bis einschließlich 19.12.2019 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn, Zimmer 7 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt.
(Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich montags von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr und dienstags und mittwochs von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr.) 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Satzungsbeschluss werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Unterlagen zu diesem Verfahren können auch im genannten Zeitraum unter  www.eschbronn.de abgerufen werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 (2) BauGB).

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
     
Eschbronn, den 6. November 2019
gez.   Franz Moser
Bürgermeister