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Aufforderung zur Gewerbesteuer- und Grundsteuerzahlung auf den 15.11.2019


Die Gewerbesteuer und Grundsteuer für das IV. Quartal sind am 15.11.2019 zur Zahlung fällig.
Die Höhe der fällig werdenden Raten kann dem letzten zugestellten Steuerbescheid entnommen werden. Es wird gebeten, die Steuern, unter Angabe des Buchungszeichens, termingerecht zu entrichten. Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben. In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei erst gar nicht an.