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Öffentliche Bekanntmachung „Flächennutzungsplan 2015 - 2030 – 3. Fortschreibung - 1. Punktuelle Änderung“


Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen - Eschbronn hat am 18.09.2019 in öffentlicher Sitzung den „Flächennutzungsplan 2015 - 2030 – 3. Fortschreibung - 1. Punktuelle Änderung“ beschlossen. Dieser wurde am 22.11.2019 vom Landratsamt Rottweil genehmigt.
Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist der Lageplan des „Flächennutzungsplan 2015 - 2030 – 3. Fortschreibung - 1. Punktuelle Änderung“ vom 17.10.2017/19.12.2018/17.09.2019.
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Der Flächennutzungsplan kann einschließlich seiner Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 3 BauGB bei den Gemeindeverwaltungen Dunningen und Eschbronn während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennutzungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 sind gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen - Eschbronn geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Dunningen, 03.12.2019
gez. Peter Schumacher
Bürgermeister und Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft