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Maischerze


Auch ohne Corona sind zwar Maischerze, aber keine Straftaten erlaubt, insbesondere keine Sachbeschädigungen, keine gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr oder sonstige Gefährdungen. Auch für das Maienstecken gilt die Coronaverordnung und damit das Abstands- und Kontaktverbot. Dies wird streng überwacht werden. Wir wollen nämlich nicht die teuer erkauften Erfolge der letzten Wochen durch leicht vermeidbare und entbehrliche Aktionen gefährden.