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Lockerungen der Vorschriften zur Eindämmung der Ausweitung von Corona


Nach wie vor kann man nicht behaupten, dass wir die Covid-19-Epidemie im Griff hätten. Täglich infizieren sich auch in unserem Landkreis weitere Personen. Die Zahl der Todesopfer steigt weiter. Die Lockerung mancher Verbote bedeutet also nicht, dass keine Vorsicht mehr geboten ist. Ganz im Gegenteil: Mit der Lockerung der Verbote kommt den Bürgerinnen und Bürgern mehr Verantwortung zu. Die Corona-Verordnung ist nicht dazu geeignet, jeden denkbaren Lebenssachverhalt konkret zu regeln. Die Corona-Verordnung steckt einen Rahmen des maximal Erlaubten ab. Im Einzelfall hilft der gesunde Menschenverstand und der Respekt auch vor der Gesundheit anderer bei der Entscheidung, wie man sich innerhalb der Vorschriften am besten verhält.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder werden am 30. April 2020 über die Fortführung von Einschränkungen beraten. Insbesondere wird eine Aussage zum weiteren Schulbetrieb, zu Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen, aber auch zu sonstigen Veranstaltungen getroffen.

Maskenpflicht

Mit der 6. Änderung der Corona-Verordnung ist die sogenannte Maskenpflicht eingeführt worden. Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen zum Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus im öffentlichen Personennahverkehr, an Bahn- und Bussteigen und in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist, oder wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht. Die Masken, so heißt es, schützen weniger mich selbst, sondern vielmehr andere. Allerdings gilt auch der Umkehrschluss: Wenn alle Masken tragen, so schützen die Masken auch mich.

Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung ist aktuell noch für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Das heißt nicht, dass wir nicht arbeiten würden und nicht erreichbar sind. Die Kommunikation auf elektronischem Wege hat erheblich zugenommen. Mit viel Kreativität können notwendige Amtsgeschäfte auch erledigt werden. Wir arbeiten daran, im Mai zumindest Teilbereiche wieder für den allgemeinen Publikumsverkehr zu öffnen. Dies ist bei uns wegen der Größe der Verwaltung, aber auch wegen beengter Verhältnisse in einigen Bereichen nicht problemlos machbar. Wir können beispielsweise in Wartebereichen die Einhaltung von Abstandsregeln nicht problemlos gewährleisten. Wir werden voraussichtlich im nächsten Amtsblatt eine regelkonforme Lösung anbieten.

Gaststätten

Zumindest bis zum Redaktionsschluss war für bestimmte Branchen wie Tourismus und Gastronomie noch keine Perspektive für Lockerungen erkennbar. Unsere Gastronomiebetriebe bieten Speisen im Abhol- und Lieferservice an. Weil wir unsere Betriebe erhalten und uns nach der Krise dort auch wieder treffen wollen, bitte ich gerade in dieser schwierigen Zeit um Unterstützung.

Franz Moser
Bürgermeister