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Öffnung der Kindergärten


Im Zuge der Lockerungen der Corona-Vorschriften, soll auch für die Kindergärten ab dem 18. Mai 2020 die Betreuung in Schritten in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausgeweitet werden. Vor dem Hintergrund der weiterhin geltenden Hygiene- und Abstandsregeln wird es aber bei weitem keinen Normalbetrieb wie vor der Corona-Krise geben.
Zum Redaktionsschluss für dieses Amtsblatt lag die vorgesehene Änderung der Corona-Verordnung noch nicht vor. Nach einer aktuellen Stellungnahme des Landes ist allerdings damit zu rechnen, dass nur maximal 50 Prozent der Kinder, die normalerweise in unseren Kindergärten aufgenommen werden könnten, gleichzeitig vor Ort betreut werden können. Vorrang haben weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung betreut werden und Kinder mit besonderem Förderbedarf. Mit den darüber hinaus gehenden Betreuungskapazitäten soll für ein zeitweises, gegenüber dem Normalbetrieb reduziertes Angebot für alle weiteren Kinder gemacht werden, die die Einrichtung vor der Schließung besucht haben. Es sollen Konzepte erarbeitet werden, die zum Beispiel ermöglichen, dass Kinder in festen Gruppen abwechselnd an einzelnen Wochentagen oder wochenweise wechselnd in die Kindergärten kommen können.
Um ein Konzept zu entwickeln, ist zu klären, für welche Kinder ein Betreuungsangebot gewünscht wird. Wir werden also bei den Eltern, deren Kinder nicht in der Notbetreuung sind, mit einer kurzfristigen Umfrage den Bedarf abfragen.