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Erweiterter Betrieb der Kindergärten ab dem 25. Mai 2020


Nachdem die Änderung der Coronaverordnung, die die weitere Öffnung der Kitas ermöglichte, erst am 16. Mai 2020 veröffentlicht wurde, hat sich die Gemeinde entschieden, dass der eingeschränkte Regelbetrieb nicht zum 18. Mai sondern erst zum 25. Mai 2020 beginnen soll. Zwar wurden auf Grund der vorangehenden Presseveröffentlichungen frühzeitig Vorkehrungen getroffen und Umfragen bei der Elternschaft angestellt. Allerdings soll in jedem Fall erreicht werden, dass Hygienevorschriften im bestmöglichen Maß eingehalten werden können. Dies hat teilweise auch noch bauliche Veränderungen aber auch Absprachen mit Erzieherinnen und Eltern erforderlich gemacht. Die Festlegung des eingeschränkten Regelbetriebs bedeutet, dass die Zahl der Kinder, die gleichzeitig im Kindergarten betreut werden können, auf maximal 50% der Plätze limitiert ist.
Die Gemeinde Eschbronn hat sich dafür entschieden, dass keine Belegung bis zur Grenze der zur Verfügung stehenden Kapazitäten erfolgen soll. Dies hätte zur Folge, dass ein erheblicher Teil der Kinder die Kindergärten nicht mehr besuchen könnte. Es war nicht auszuschließen, dass davon auch Vorschüler betroffen gewesen wären.
Daher soll es in Absprache mit den Kindergärten und den Eltern zweitweise Betreuungsangebote für alle Kinder geben, die die Kindergärten vor der Schließung besucht haben. Die Notgruppe, die in beiden Kindergärten für jeweils 7 Kinder ausgelegt ist, soll weiter geführt werden. Daneben soll es in jedem Kindergarten jeweils 4 weitere Gruppen mit maximal 7 Kindern geben, die im Wechsel betreut werden. Vorgesehen ist, dass sich in jedem Kindergarten zusätzlich zu der Notgruppe maximal zwei dieser weiteren Gruppen zur gleichen Zeit aufhalten. Eine Durchmischung der Gruppen soll vermieden werden. Über die weiteren Maßnahmen werden die Eltern direkt informiert.