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Weitere Lockerungen der Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie


In Interviews, Pressemitteilungen von Politikern und Ministerien und verschiedenen Diskussionen werden aktuell immer wieder neue Szenarien für Lockerungen der aktuellen Beschränkungen in den Raum gestellt. Vieles wird erst mit einigem zeitlichen Versatz verbindlich. Und oft kommt es auch auf die Regelungen im Detail an, um den Umfang und die Bedeutung der Lockerungen beurteilen zu können. Obgleich das Infektionsgeschehen sich im Landkreis und auch in unserer Gemeinde beruhigt hat, sollten wir nicht zu leichtfertig mit der Gefährdung umgehen und nicht unnötigerweise die Grenzen des machbaren ausloten wollen.
Änderungen der Infektionsschutzregelungen erfolgen in aller Regel recht kurzfristig. Dies ist den Unsicherheiten der Pandemieentwicklung geschuldet. Wir versuchen die aktuelle Rechtslage zeitnah auf unserer Homepage darzustellen und bieten Ihnen an, sich dort aktuell zu informieren.
Die Infektionsschutzvorschriften, insbesondere die Abstandsregelungen und dem Grunde nach auch die Vorschriften über Kontaktverbote bestehen nach wie vor. In der neusten Änderung der Coronaverordnung ist festgeschrieben, dass bis mindestens zum 31. August 2020 Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmer verboten bleiben werden. Damit haben Vereine und andere Veranstalter von Großveranstaltungen endlich eine längerfristig gültige Planungsvorgabe. Die Regelung heißt aber nicht, dass im Umkehrschluss nun Veranstaltungen bis 500 Personen zulässig wären. Vielmehr sieht die neue Verordnung vor, dass die zuständigen Ministerien ermächtigt sind, Versammlungen bis 100 Personen zuzulassen und hierfür auch einzuhaltende Rahmenbedingungen zu formulieren. Eine solche Regelung gibt es derzeit aber noch nicht. Insofern bleibt es dabei, dass wie bisher der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet ist. Außerhalb des öffentlichen Bereichs sind Ansammlungen bis 10 Personen erlaubt.
In unseren Kindergärten werden im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs Kinder im rollierenden System betreut. Dies ermöglicht, dass alle Kinder wenigstens an zweieinhalb Tagen in der Woche ihren Kindergarten besuchen können. In der Grundschule hat der Präsenzunterricht für die Viertklässler begonnen. Nach den Pfingstferien beginnt dann ebenfalls im rollierenden System auch der Unterricht für die weiteren Klassen. Ob und wann eine weitere Lockerung kommt, steht aktuell verbindlich noch nicht fest.
Die meisten unserer Betriebe dürfen, wenn auch mit aufwändigen Auflagen seit einiger Zeit ihre Geschäfte wieder betreiben. Dies gilt auch für die Gaststätten. Dort ist der Betrieb aber weiter faktisch und rechtlich stark eingeschränkt. Daher ist eine Stabilisierungshilfe angekündigt, die über die IHK zu beantragen ist. Unsere Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe und Gaststätten brauchen gerade in dieser schwierigen Zeit ihre Unterstützung. Stärken Sie unsere Betriebe durch Ihren Einkauf und Ihren Besuch.