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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet Zuschüsse für private Baumaßnahmen


Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bietet auch für das Jahr 2021 Fördermöglichkeiten im Zuge des ELR-Programms. In den vergangenen 25 Jahren wurden auch in unserer Gemeinde etliche private und auch einige öffentliche Projekte gefördert. Auch 2021 werden wieder Zuschüsse für vier Förderschwerpunkte ausgelobt:

Förderschwerpunkt Wohnen

(z.B. umfassende Modernisierung, Umnutzung, Umbau, Aufstockung von Wohngebäuden, Schließen von Baulücken im Ortskern)
Förderschwerpunkt Arbeiten
(Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbe)

Förderschwerpunkt Grundversorgung

(z.B. Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien, Bäckereien und andere wichtige Einrichtungen der Grundversorgung)

Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen

(z.B. Bürgerhäuser)
Sofern Sie Projekte planen, die die Förderschwerpunkte betreffen, sollten Sie sich umgehend beim Bürgermeisteramt Eschbronn, Herrn Bürgermeister Franz Moser, melden. Die Antragstellung ist nicht laufend sondern grundsätzlich nur einmal jährlich möglich. Wer also den Antrag nicht rechtzeitig stellt, hat frühestens im übernächsten Jahr wieder die Chance auf eine Förderung. Für die Antragstellung sind einige Unterlagen erforderlich. Bei Baumaßnahmen sind dies insbesondere Baupläne und detaillierte Kostenberechnungen. Diese Unterlagen sollten möglichst bis zum 3. August 2020 dem Bürgermeisteramt vorliegen.