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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bietet Zuschüsse


Wie bereits angekündigt, bietet das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) auf für das kommende Jahr wieder Zuschüsse für private Maßnahmen vor allem in den Bereichen

Wohnen
umfassende Modernisierung, Umnutzung, Umbau, Aufstockung von Wohngebäuden, Schließen von Baulücken im Ortskern

Gewerbe/Industrie
Unterstützung von kleineren und mittleren Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur und zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen.
Falls Sie Maßnahmen in diesen Bereichen planen, sollten Sie sich wegen einer Förderung umgehend bei der Gemeinde Eschbronn, Herrn Bürgermeister Franz Moser, melden. Weil es nur einen Antrags- bzw. Entscheidungstermin im Jahr gibt, müssen Sie den Zuschuss für Maßnahmen, die Sie erst im kommenden Jahr vorsehen, bereits in diesem Jahr beantragen. Ein Beginn der Maßnahme ist nämlich erst nach der Entscheidung über den Förderantrag möglich. Für die Beantragung sind Kostenberechnungen und, soweit die Maßnahme genehmigungspflichtig ist, auch Pläne erforderlich. Die Unterlagen sollten Sie möglichst bis zum 3. August 2020 beim Bürgermeisteramt einreichen.