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Neue Regelungen zur Corona-Pandemie


Am 10. Juni 2020 ist eine weitere Änderung der Coronaverordnung in Kraft getreten. Zusammen mit den speziellen Rechtsverordnungen ergeben sich unter anderem folgende Änderungen
•             Bereits seit dem 9. Juni sind Feiern mit maximal 99 Teilnehmenden wieder möglich, allerdings unter strengen Abstands- und Hygieneregelungen, die in der Corona-Verordnung für private Veranstaltungen dargestellt sind.
•             Die Corona-Verordnung des Landes wird im Wesentlichen bis einschließlich 30. Juni verlängert.
•             Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen.
•             Bei Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums dürfen sich jetzt bis zu 20 statt bisher nur zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen oder ohne zahlenmäßige Beschränkung, wenn alle Personen miteinander verwandt sind.
•             Ab 15. Juni wird der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr wieder erlaubt, wenn und soweit der Betrieb durch Rechtsverordnung zugelassen ist.
Trotz der Lockerungen ist weiter Vorsicht geboten. Beachten Sie also weiterhin die Abstands- und Hygienevorschriften. Die Lockerungen erfolgen meist nur unter strengen Bedingungen. In der Regel wird von den Verantwortlichen ein Hygienekonzept verlangt. Faktisch können die vorgegebenen Bedingungen auch dazu führen, dass bestimmte Veranstaltungen trotz Lockerung nicht oder etwa nur mit einer geringeren als der in der Verordnung vorgesehenen Teilnehmerzahl möglich sind. Wir bitten Sie daher, sich kundig zu machen. Die aktuellen Verordnungen helfen Ihnen da weiter. Diese finden Sie auf dieser Homepage.