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Förderung für Wohnbaumaßnahmen und Gewerbe


Über das ELR-Programm werden auch im nächsten Jahr die Modernisierung von Wohnungen, der Ausbau von Räumen zu Wohnzwecken oder auch die Bebauung von Baulücken gefördert. Gleiches gilt für Investitionen im gewerblichen Bereich zur Schaffung und auch zur Erhaltung von Arbeitsplätzen. Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Sie sollten sich allerdings bis zum 3. August 2020 melden. Wir verweisen auf frühere Veröffentlichungen.