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Waldbesitzer erhalten Förderung für Bearbeitung von Schadholz, für Überwachung Borkenkäferbefall, für Wiederbewaldung und Bewässerung


Für das Aufarbeiten, das Hacken und das Entrinden von Schadholz, für das Überwachen von Nadelholzbeständen auf Borkenkäferbefall, für die Wiederbewaldung von Schadflächen und für Maßnahmen zur Bewässerung von Kulturen können Zuschüsse beantragt werden. Die Maßnahmen sollten frühzeitig mit den Revierförstern oder dem Forstamt abgestimmt werden. Zu den Förderbedingungen, zur Antragstellung und den dazu erforderlichen Unterlagen erhalten Sie Informationen bei den Revierförderstern oder beim Forstamt Rottweil, Frau Regine Schölch, Tel. 0741 244-552, E-Mail: regine.schoelch(at)landkreis-rottweil.de.