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Corona: Landkreis Rottweil überschreitet die Grenze von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner


Zum Redaktionsschluss hat der Landkreis Rottweil den Grenzwert der 7-Tages-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohner überschritten. Weil bereits zum vergangenen Wochenende im Land der Grenzwert der 7-Tages-Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohner überschritten wurde, wurden die Regelungen zur Eindämmung der Pandemie verschärft. Wesentliche Vorgaben sind nach wie vor, das Einhalten von Abstandsregelungen, von Hygienevorschriften und das Tragen von Alltagsmasken.
Die Maskenpflicht gilt nun in ganz Baden-Württemberg zusätzlich etwa in Fußgängerzonen und Marktplätzen, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, und in für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen von öffentlichen Einrichtungen. Ansammlungen werden auf 10 Personen begrenzt oder auf Personen maximal zweier Haushalte oder auf Personen, die in gerader Linie verwandt sind, Geschwister und deren Kinder, einschließlich deren jeweiligen Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.  Private Veranstaltungen (insbesondere private Feiern) sind auf maximal zehn Personen begrenzt. Auch hier gilt wieder die Ausnahme wenn es sich um Personen maximal zweier Haushalte handelt oder wenn die Teilnehmer Personen sind, die in gerader Linie verwandt sind, sowie Geschwister und deren Kinder, einschließlich deren jeweiligen Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. Die Teilnehmerzahl für sonstige Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt. Für kulturelle u.a. Veranstaltungen gelten gesonderte Regelungen. Weil landesweit Pandemiestufe 3 gilt, können bei Beerdigungen maximal 100 Personen teilnehmen. Informationen über die jeweils aktuellen Regelungen im Detail können auf www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ abgerufen werden.
Sollte sich das derzeitige Niveau an Infektionen verfestigen oder die Infektionszahl gar ansteigen, ist mit weiteren Verschärfungen zu rechnen. Bei der aktuell erreichten Stufe kann der Landkreis durch eine Allgemeinverfügung Maßnahmen zur Einschränkung der Pandemie anordnen. Es hat sich gezeigt, dass viele Infektionen durch leichtsinniges Verhalten und durch grobe Missachtung der Coronaverordnung entstanden sind. Wir bitten daher jenseits aller Vorschriften um Verantwortungsbewusstsein im alltäglichen Umgang.
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