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Bund unterstützt Waldeigentümer und den Forstsektor mit über 500 Millionen Euro


Die Bundesregierung hat als Teil des Corona-Konjunkturpakets zwei forstliche Förderprogramme auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich um die flächenbezogene „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ mit einem Gesamtvolumen von bundesweit 500 Mio. Euro sowie das „Investitionsprogramm Wald“.
Die Nachhaltigkeitsprämie Wald kann von privaten und kommunalen Waldbesitzern beantragt werden. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Zertifizierung der Waldfläche, z. B. nach den Programmen PEFC oder FSC. Die Förderleistung beträgt je nach Zertifizierungssystem 100 Euro oder 120 Euro pro Hektar und richtet sich an Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die mindestens einen Hektar Waldfläche besitzen. Förderanträge werden von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) entgegengenommen (www.bundeswaldpraemie.de). Anträge können bis zum 30.10.2021 gestellt werden. Die Fachagentur steht auch als Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung.
Als weiteres Förderprogramm bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank Zuschüsse von bis zu 40 % zu darlehensbasierten Investitionen in Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft an. Antragsberechtigt sind Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Forstverbände, forstliche Dienstleistungsunternehmen sowie Forstbaumschulen. Zu den förderfähigen Investitionen steht eine Positivliste der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung. Abgedeckt sind z. B. Maschinen und Geräte zur boden- und bestandsschonenden Holzernte und -bringung oder Hard- und Software zur IT-Unterstützung in Forstbetrieben und Holzlogistik.
Anträge können bis zum 31.10.2021 bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank eingereicht werden. Weitere Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie im Internet über die Homepage https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft/ oder über die Service-Rufnummer 069 2107-800.
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