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Änderung der Vorauszahlungen ab 2021


Durch die künftig einheitliche Ablesung der Wasseruhren zum 31.12. jeden Jahres und der damit verbundenen Schlusszahlung Mitte/Ende März kommt es zu einer Änderung.
Künftig wird es vier Vorauszahlungstermine geben. Jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des zuletzt festgestellten Jahreswasserverbrauchs zugrunde zu legen. Die Zahlungen sind zu folgenden Terminen fällig:
  • 1. Abschlag   31.03.
  • 2. Abschlag   30.06.
  • 3. Abschlag   30.09.
  • 4. Abschlag   31.12.
Durch die Erhebung eines vierten Abschlags sollte die Schlusszahlung möglichst gering ausfallen. Bei gleichbleibendem Verbrauch kommt es weder zu einer hohen Nachzahlung noch zu einer hohen Erstattung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Tel.-Nr. 07403/9295-12, Fr. Fröscher zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Eschbronn