News

Bekanntmachung der Ausweisung des eutrophierten Gebiets „Eschachtal“ im Landkreis Rottweil
Information des Landwirtschaftsamtes:


Die neue Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete) vom 17. Dezember 2020 wurde am 30. Dezember im Gesetzblatt Nr. 46 Seite 1277 veröffentlicht und ist am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten. Betroffen ist das gesamte Wassereinzugsgebiet der Eschach und bei der Bewirtschaftung der Flächen zusätzliche Vorgaben zu beachten.
Auf der Homepage des Landwirtschaftsamts unter https://rottweil.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite sind weitere Informationen
zu den einzuhaltenden Maßnahmen im Bereich Düngung
zur Abgrenzung des eutrophierten Gebiets
zur Aufzeichnungspflicht im eutrophierten Gebiet (Entscheidungsbaum)
zur Probenahme von Wirtschaftsdüngern
eingestellt.
Betriebe mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche unter 20 ha sollten den Entscheidungsbaum nutzen, um die Notwendigkeit der Aufzeichnungspflicht zu prüfen. Dieses Dokument wird eventuell zeitverzögert eingestellt, sobald das LTZ Augustenberg diesen veröffentlicht hat.
Ein Kriterium für die Gebietsausweisung ist, dass der Anteil der Phosphoreinträge aus landwirtschaftlichen Quellen am Gesamtphosphoreintrag größer als 20 % ist. Im Einzugsgebiet der Eschach beträgt der Nährstoffeintrag aus landwirtschaftlichen Quellen ca. 25 %.
Bei Fragen zum Sachverhalt stehen Ihnen Frau Lisa Paulus (Tel.: 0741 244-708) oder Herr Elmar Hink (Tel.: 0741 244-723) oder E-Mail: landwirtschaftsamt(at)landkreis-rottweil.de zur Verfügung.