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Aus dem Gemeinderat wird berichtet


Vor Eintritt in die Sitzung gedachte der Gemeinderat der am 19. Dezember 2020 im Alter von 96 Jahren verstorbenen Luzia Schuhmacher. Sie war die Ehefrau von August Schuhmacher, der von 1948 bis 1972 Bürgermeister der Gemeinde Mariazell war. Als Ehefrau hat Luzia Schuhmacher nicht nur ihrem Mann für sein öffentliches Wirken den Rücken freigehalten. Sie war auch seine wichtigste Ratgeberin.

Gemarkungstausch mit der Gemeinde Dunningen

Der Gemeinderat hat einem Vereinbarungsentwurf zugestimmt, der Flächen der Gemarkung Dunningen im Gebiet Ob Heckenwald der Gemarkung Locherhof zuordnen soll. Im Gegenzug sollen Flächen der Gemarkung Locherhof in den Gewannen Bühl, Weißwäldle und Lochenäcker den Gemarkungen Dunningen und Lackendorf zugeschlagen werden. Außerdem ist noch eine Ausgleichszahlung in Höhe von 33.857 € vorgesehen. Sofern der Gemeinderat Dunningen zustimmt, kann die Gemarkungsänderung nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde wirksam werden. Mit der Gemarkungsänderung ist die Absicht verbunden, das Gewerbegebiet Ob Heckenwald zu erweitern. Die Erweiterung ist im Zuge der 1. Punktuellen Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes vorgesehen.

Änderung der Hauptsatzung

Durch die Änderung der Hauptsatzung hat der Gemeinderat die Möglichkeit geschaffen, dass in begrenzten Ausnahmefällen auch Gemeinderatssitzungen ohne persönliche Anwesenheit in Form von Videokonferenzen möglich werden.

Sicherheit im Straßenverkehr

Der Gemeinderat hat sich in den letzten Jahren immer wieder mit der Thematik der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr beschäftigt. Themen waren immer wieder zu schnelles Fahren, die Fußgängersicherheit in den Ortskernen und auch die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer außerhalb der Ortschaften. Im Zuge dieser Diskussionen hat es in den letzten Jahren einige Maßnahmen gegeben, um die aufgezeigten Probleme anzugehen, insbesondere der Umbau der Kreuzung in der Ortsmitte Mariazell, den Rückbau einer Abbiegespur und der Bau einer Querungshilfe die Ausschilderung der Ortsmitte von Locherhof und Mariazell mit Hinweisschildern auf die Gefahrensituation die Verstärkung mobiler Geschwindigkeitskontrollen die Beschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsanzeige gemeinsam mit der Gemeinde Dunningen der Ausbau von Gehwegen und Querungshilfen etwa im Zuge des Ausbaus der Hardter Straße die Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessung an der Hardter Straße die Verbesserung von Parkierungssituationen
In der jüngsten Sitzung wurden die Fußgängersicherheit in der Ortsmitte Locherhof und Mariazell diskutiert. Hier hat der Gemeinderat vor einiger Zeit bereits beim Landratsamt eine zeitweise Reduzierung der höchstzulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h angeregt. Eine ähnliche Initiative ergriff der Elternbeirat der Grundschule im vergangenen Jahr. Auf Grund der Unübersichtlichkeit durch Kurven und auch auf Grund der Platzverhältnisse sind Fußgängerwege und Querungshilfen nur schwierig umsetzbar. Ein Fußgängerüberweg soll dem Fußgänger Sicherheit beim Queren der Straße vermitteln. Dies geht allerdings nur, wenn Autofahrer eine ausreichend lange Sichtbeziehung zum Fußgängerüberweg und auf die Fußgänger haben, um rechtzeitig bremsen zu können. Querungshilfen wären allenfalls möglich, wenn die Bushaltestellen aufgegeben und Busse auf der Straße halten. Damit wäre ein Rückstau verbunden, der hinnehmbar ist, wenn Busse nur zum Ein- und Ausstieg halten. Nicht hinnehmbar wäre ein Rückstau, wenn Busse längere Zeit in Pausen oder aber beim Warten auf Anschlussbusse u. ä. parken müssten. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Straßenbauamt und der Polizei Maßnahmen zu ermitteln, um in der Ortsmitte von Locherhof und Mariazell eine deutliche Verbesserung der Sicherheit der Fußgänger zu erreichen. Nach wie vor wird eine Geschwindigkeitsreduzierung zumindest tagsüber bevorzugt.
Der Gemeinderat hat auch der Erweiterung und Neuausweisung von Tempo-30-Zonen zugestimmt. Es wurde eine Priorisierung vorgenommen, nach der die Ausweisung vorgenommen werden soll. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme liegen etwa bei 30.000 €. Vorgesehen sind folgende Bereiche
 
Gebiet       Priorität
Angel         Bereits umgesetzt
Lange Gasse – Moosgasse - Küferweg – August-Schuhmacher-Straße 1
Carl-Härdtner-Straße mit Seitenstraßen 2
Teufenstraße - Sternendachsbühl - Am Berg - Friedhofstraße – Lackendorfer Weg 3
Hoberten – Ziegelhüttenweg - Neubaugebiete 4
Schachen 5
Günthersstraße - Eschbachstraße 6
Mühlweg 7

Im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Grundschule im Schulgebäude Lange Gasse 15 wurde diskutiert, wie die Situation an den Bushaltestellen verbessert werden kann. Erwogen wurde dabei zumindest für die Fahrten, in denen Grundschüler befördert werden, die Verlegung der Bushaltestelle von der Durchgangsstraße weg in die Pfarrgasse. Damit könnten die Kinder über den Weg entlang der Mühlbachhalle fernab von Autoverkehr in die Schule gelangen. Weitere Diskussionen ergaben sich um die Einstiegshaltestelle in Locherhof, die nach dem Wunsch des Gemeinderates möglichst bei der Oase sein sollte.

Gas und Glas – Sachstandsbericht

Über 200 Haushalte und Betrieb in 155 Gebäuden können spätestens seit Dezember 2020 eine Leistung von 1.000 Mbit/s im Download und 250 Mbit/s im Upload buchen. Die betreffenden Gebäudeeigentümer wurden durch eine im Amtsblatt angekündigte Postwurfsendung der Telekom informiert. Damit ist das Gigabit-Netz in über 20 % der Eschbronner Wohn- und Geschäftsgebäude bereits buchbar. Die Firma Leonhard Weiss hat bis zum 31.12.2020 insgesamt 309 Anschlüsse fertig installiert und gemessen. Soweit sie noch nicht buchbar sind, werden diese Anschlüsse derzeit im System der Telekom noch überprüft und dokumentiert. Es ist daher davon auszugehen, dass bis Februar 2021 weitere 100 Anschlüsse buchbar werden. Damit steigt die Quote auf über ein Drittel. In weiteren 150 Gebäuden hat die EGT im Zuge der Hausanschlüsse Leerrohre verlegt, die nun noch mit Glasfaser zu belegen sind. Es ist also davon auszugehen, dass bis zum Sommer 2021 in weit mehr als der Hälfte der Gebäude Gigabit-Leistungen gebucht werden können.
Nachdem ein vorgesehenes Bürgergespräch im letzten Jahr nicht stattfinden konnte und Corona auch angekündigte Beratungsgespräche nicht zuließ, haben die Telekom und die Gemeinde telefonische Beratung an einem Samstagmorgen angeboten. Der Gesprächsbedarf war hoch, weshalb in Bälde wieder eine solche Beratungsmöglichkeit angeboten werden soll.
Viele Fragen drehen sich darum, wie ein Glasfaseranschluss genutzt werden kann und wie das Glasfaser vom Anschlusspunkt zum Rechner kommt. Hier wird empfohlen, dass sich die Interessenten an den TelekomShop oder den örtlichen Fachhandel wenden. Es wird angeraten, dass die Leitungswege selbst hergestellt werden. Bis zu einer bestimmten Länge verlegt die Telekom in bauseits hergestellten Leitungswegen die Glasfaserkabel dann bei Buchung von höheren Leistungen kostenlos.
Vielfach wurde nachgefragt, weshalb die Freischaltungen nicht gleich mit Installation des Anschlusskästchens erfolgt. Dies hängt damit zusammen, dass Leitungswege, Anschlüsse und sonstige Installationen im System der Telekom dokumentiert werden müssen, um später auch bei Störungen Wege nachverfolgen zu können. Außerdem sind erneute Prüfungen erforderlich, um Qualität bieten zu können.
Ein wesentlicher Teil der Fragen kam von Anwohnern von Straßenzügen, bei denen noch keine Ausbauarbeiten im Zuge von Gas und Glas erfolgt sind. Die EGT sieht für 2021 die Weiterführung der Arbeiten in der Teufenstraße und der Schramberger Straße vor. Weiter ist die Erschließung im Schachen, in der Schillerstraße, am Hochberg und im Gewerbegebiet Ob Heckenwald vorgesehen. Unabhängig davon plant die Telekom ab nächstem Jahr Glasfaseranschlüsse in den Außenbereichen. Die Anwesen dort sollen grundsätzlich mit Freileitungen erschlossen werden. Im Einzelfall sollen aber auch Erdverkabelungen geprüft werden, insbesondere bei einer Mitverlegung mit anderen Tiefbaumaßnahmen.

Baurechtsfälle

Der Gemeinderat hat folgende Bauanträge zur Kenntnis genommen bzw., wo nötig, zugestimmt:

* Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Holzwald 7
* Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Wiesen 10
* Neubau einer Produktionshalle und eines Entwicklungszentrums auf dem Grundstück Geigenrain 2/1
* Abbruch eines bestehenden Nebengebäudes, Anbau an bestehendes Wohnhaus und Einbau von Gauben auf dem Grundstück Küferweg 22
* Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Holzwald 16

Annahme und Verwendung von Spenden

Die Gemeinde hat eine Spende der Kreissparkasse Rottweil über 500 € für Maßnahmen im Kindergarten Locherhof entgegen genommen. Wir bedanken uns bei der Kreissparkasse für die erneute Unterstützung.

Bekanntgaben

Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 der Gemeinde Eschbronn

Die vom Gemeinderat am 15. Dezember 2020 beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 17.12.2020 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Rottweil am 12.01.2021 genehmigt.

Genehmigung Wirtschaftsplan ZV Eberbachgruppe

Das Landratsamt Rottweil hat am 4. Januar 2021 den von der Verbandsversammlung am 2.12.2020 beschlossenen Wirtschaftsplan des Zweckverbands Wasserversorgung Eberbachgruppe für das Wirtschaftsjahr 2021 genehmigt.

Corona - Schließung von Einrichtungen

Grundschule und Kindergarten müssen weiter geschlossen bleiben und zwar zunächst bis mindestens zum 31. Januar 2021. Das heißt aber nicht, dass damit beispielsweise der Unterrichtsbetrieb eingestellt wäre. Die Schule hat sich ja bereits im letzten Frühjahr vorbildlich auf die Situation eingestellt und mit großem Engagement und Kreativität des Lehrerkollegiums versucht, den Lernstoff zu vermitteln. Das ist auch in dieser Phase der Fall. Es werden Wochenpläne mit Aufgaben, Erläuterungen und Hinweisen ausgearbeitet, die dann von den Schülerinnen und Schülern zu bearbeiten sind. Sie werden nach Rückgabe ausgewertet. Die Schülerinnen und Schüler erhalten danach individuell Hinweise in Schriftform oder auch telefonisch. Das Lehrerkollegium unterstützt auch gezielt die Eltern bei Nachfrage oder, soweit Bedarf erkennbar ist, auch aus eigener Initiative. Die Schule nimmt bei dieser Aktion in hohem Maß Rücksicht auf die Möglichkeiten in den einzelnen Elternhäusern. Allerdings ist auch klar, dass diese Form des Unterrichtens gerade bei Grundschülern bei weitem nicht die Qualität des Präsenzunterrichts erreichen kann. Sie setzt einen erheblichen zusätzlichen Einsatz der Eltern voraus. Es ist alles viel aufwändiger – für die Eltern, für die Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrerschaft und den Schulträger. In der Sitzung wurde den Lehrerinnen und dem Lehrer unserer Grundschule Dank ausgesprochen für den Einsatz und die hohe Professionalität. Homeschooling heißt bei uns eben nicht, wie es gerne kolportiert wird, dass am Montag Aufgaben verteilt werden und dann die Lehrerschaft die ganze Woche nicht mehr erreichbar ist. Ganz im Gegenteil! Die Lehrerschaft engagiert sich. Sie ist stets ansprechbar und reagiert auch von sich aus, wo Bedarf erkennbar ist. Ebenso wurde in der Sitzung Hochachtung für die Eltern ausgesprochen, die sich den Herausforderungen des Homeschooling stellen, was bei Grundschülern eben mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Verständlich ist die Verunsicherung, die bei manchen Eltern angesichts der Situation besteht.
In der Schule und in den Kindergärten ist unmittelbar mit der Schließung im Dezember eine Notbetreuung eingerichtet worden. In Elternbriefen wurden die Eltern eindringlich gebeten, von dieser Möglichkeit wirklich nur im Notfall Gebrauch zu machen. Es geht ja darum Kontakte zu vermeiden, um möglichst bald wieder zum Regelbetrieb zurückkommen zu können. In der Sitzung wurde den Eltern Dank dafür ausgesprochen, dass sie sehr verantwortungsvoll andere Möglichkeiten ausloten und die Notbetreuung wirklich als solche in Anspruch nehmen.

Corona-Impfung

An diesem Freitag geht das Impfzentrum in der Stadthalle in Rottweil in Betrieb. Die Impfung erfolgt nach den von der Bunderegierung festgelegten Prioritäten. In der ersten Runde haben vor allem die Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben einen Anspruch auf Impfung. Die Situation ist aktuell davon geprägt, dass den Impfzentren aktuell nur sehr wenig Impfstoff zur Verfügung steht. Beim Kreisimpfzentrum reicht die zugewiesene Ration aktuell lediglich für 30 Impfungen pro Tag.
Stark verbesserungsbedürftig ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung das in Baden-Württemberg installierte System der Terminvereinbarung. Terminvereinbarungen sind lediglich über das Internet oder über eine Hotline möglich. Sofern man anstrebt, dass möglichst viele Menschen in der Zielgruppe der über 80-Jährigen sich impfen lassen, sind diese Zugangsmöglichkeiten nicht ausreichend. Die Gemeindeverwaltung hat sich zusammen mit der Diakonischen Fördergemeinschaft, der evangelischen Kirchengemeinde Locherhof und der katholischen Kirchengemeinde Mariazell kurzgeschlossen, um nach Möglichkeiten zu suchen, wie ältere Menschen bei der Vereinbarung von Impfterminen unterstützt werden können. Es haben sich dankenswerter Weise fünf Mitbürgerinnen und Mitbürger bereit erklärt, ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger bei der Vereinbarung von Impfterminen zu unterstützen. Die Nachfrage nach dieser Unterstützung war deutlich größer als angenommen. Wir haben im letzten Amtsblatt darauf hingewiesen, dass bei einer Anmeldung über diese ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer keine bevorzugte Behandlung erfolgen wird. Sie haben wie andere auch mit dem Umstand zu kämpfen, dass äußerst wenige Impftermine vergeben werden können. Und sie haben auch nicht die Möglichkeit, offenkundige Mängel im System des Landes auszugleichen. Ein solcher Mangel besteht offenkundig darin, dass Personen nur einzeln angemeldet werden können. Es besteht also derzeit zumindest nicht die Möglichkeit, dass beispielsweise Ehepaare gemeinsam angemeldet werden können. Es besteht auch nicht die Möglichkeit, dass, wie es von der Gemeindeverwaltung Eschbronn angestrebt wurde, den Gemeinden ein Zeitfenster für Impfungen zugeordnet wird, so dass die Gemeindeverwaltung einerseits unbürokratisch Termine an Mitbürgerinnen und Mitbürger vergeben kann, andererseits auch gemeinsame Fahrten und eine Betreuung im Impfzentrum organisieren kann. Bei manchen ehrenamtlichen Helfern ist Frustration entstanden, weil ob des erheblichen Missverhältnisses zwischen Angebot und Nachfrage bei Impfterminen nur wenig erfolgreiche Buchungsversuche gab und weil das Buchungssystem, wie oben beschrieben, beispielsweise die gleichzeitige Anmeldung von Ehepartnern nicht ermöglicht. Wir weisen deutlich darauf hin, dass die Ursache für die Probleme nicht bei den ehrenamtlichen Helfern, die sich mit großen zeitlichen Aufwand engagiert haben, zu suchen ist.

Ausfallbürgschaften für geförderte L-Bank Darlehen

Die Gemeinde hat im Wesentlichen bei öffentlich geförderten Wohnungsbaudarlehen eine Ausfallbürgschaft in Höhe von einem Drittel des Darlehensbetrages übernommen. Die L-Bank informiert jährlich über den Stand der Restschuld. Solche Ausfallbürgschaften bestehen für 12 öffentlich geförderten Darlehen für 9 Darlehensnehmer mit einem bewilligten Darlehensbetrag von 379.271,97 €. Die Restschuld beläuft sich auf insgesamt noch auf 196.020,73 €. (Vorjahr: 208.452,61 €; Vor-Vorjahr: 221.402,93 €). Es handelt sich um langfristige Darlehen, die in der Zeit zwischen 1974 und 2005 bewilligt wurden.