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Fahrten zu Impfzentren für Menschen mit eingeschränkter Mobilität


Die Krankenkassen in Baden-Württemberg und das Sozialministerium haben sich darauf geeinigt, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die nicht selbständig zu einem der Impfzentren gelangen können, eine sogenannte Krankenfahrt auch zum Impfzentrum nutzen können. Notwendig hierfür ist eine ärztliche Verordnung, die beim Hausarzt auch telefonisch erfragt werden kann.