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Änderung Kinderreisepass seit 01.01.2021


Die Neuausstellung und die Verlängerung eines Kinderreisepass ist ab dem 01.01.2021 auf ein Jahr begrenzt. Kinderreisepässe die noch länger als ein Jahr gültig sind, können nicht verlängert werden. Ein Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Verlängerung technisch nicht mehr möglich. Die Gültigkeit von bereits ausgestellten Kinderreisepässen ändert sich nicht. Diese bleiben bis zum eingetragenen Ablaufdatum gültig.
Für die Neuausstellung und jede Verlängerung ist jeweils ein biometrisches Passbild, Größe und Augenfarbe des Kindes sowie die Zustimmungserklärung beider Elternteile erforderlich. Sollte es sich um den 1. Kinderreisepass handeln, ist zusätzlich eine Geburtsurkunde erforderlich.    
Gebühr:
Neuausstellung (nur bis 12. Lebensjahr)            13,00 €          1 Jahr gültig
Verlängerung (nur bis 12. Lebensjahr)                 6,00 €          1 Jahr gültig
Alternativ kann auch ein Personalausweis oder ein Reisepass für das Kind beantragt werden.
Gebühr:
Personalausweis (unter 24 Jahre)                       22,80 €          6 Jahre gültig                      
Reisepass (unter 24 Jahre)                                 37,50 €          6 Jahre gültig
Für die Beantragung ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild, Größe und Augenfarbe des Kindes sowie die Zustimmungserklärungen beider Elternteile erforderlich.
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn ihr Kind anhand der Größe und des Lichtbildes nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte prüfen Sie daher regelmäßig das Ausweisdokument. Eventuell ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments erforderlich.