News

Corona - aktuelle Maßnahmen - Stand 31.03.2021


Leider müssen wir wieder steigende Corona-Fallzahlen erleben, auch in unserer Gemeinde. Neue Virusmutationen breiten sich aus, die nach allem, was die Wissenschaft uns sagt, ansteckender sind und teilweise auch zu schlimmeren Krankheitsverläufen führen. Nach über einem Jahr der Beschränkungen sehnen sich alle nach mehr Normalität. Andererseits ist weiterhin höchste Vorsicht geboten. Über die Osterfeiertage sind wieder verschärfte Maßnahmen in Kraft gesetzt worden, zumal die 7-Tagesinzidenz dem Wert von 100 Infizierten pro 100.000 Einwohnern nahe kommt. Es wird daher empfohlen, auch Ostern im kleinen Familienkreis zu verbringen, um das Infektionsgeschehen einzugrenzen. Wir bitten auch darum die Coronaregeln einzuhalten, damit nach den Osterferien nicht weitere Einschränkungen auf uns zukommen, sondern über Lockerungen in Schule, Kindergärten, Handel, Wirtschaft, Gastronomie oder auch für unsere Vereine diskutiert werden kann.

Landratsamt hat Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 amtlich festgestellt

Im Landkreis Rottweil wurde der Inzidenzwert von 50 an drei Tagen in Folge überschritten und lag zuletzt bei 96,5. Diese Überschreitung hat das Gesundheitsamt am Samstag, 27.03.2021 amtlich festgestellt. Seit vergangenem Dienstag kommen daher u.a. folgende Regelungen zum Tragen:

• Private Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur möglich mit nicht mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit.

• Sonstiger, nicht der Grundversorgung dienender, Einzelhandel darf nur noch ein Terminshopping, genannt „Click & Meet“, anbieten. Kunden können sich nach vorheriger Terminabsprache in einem festen Zeitfenster in einem Laden beraten lassen und einkaufen. Weiter zu beachten: Hygieneauflagen, Maskenpflicht, Dokumentation der Kontaktdaten

• Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen Unterricht anbieten.

• Individual- und kontaktarmer Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ist nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit.

• Kontaktarmer Gruppensport im Freien ist mit bis zu maximal 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren erlaubt.

• In Fahrschulen sind praktische Ausbildung und Prüfung unter Hygieneauflagen und mit Maskenpflicht möglich. Theorieunterricht ist nur online möglich.

• Erste-Hilfe-Kurse sind mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein Testkonzept für das Personal.

• Körpernahe Dienstleistungen sind nur mit vorheriger Terminbuchung erlaubt. Während des Aufenthalts müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich, wird kundenseits ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest sowie ein Testkonzept für das Personal benötigt.

• In der Physio- und Ergotherapie, Logopädie und Podologie sowie medizinischen Fußpflege ist kein Schnelltest mehr erforderlich, wenn bei der Behandlung keine Maske getragen werden kann.

• Weiterhin geöffnet bleiben: Baumärkte, Blumenläden, Gartenmärkte/-center, Friseurbetriebe, Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie Solarien.