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Wichtige Information zum Flurneuordnungsverfahren Dunningen (B 462)


Aufgrund der sehr komplexen naturräumlichen und örtlichen Gegebenheiten, dem Umstand, dass die Corona-Pandemie mehrere Unterbrechungen und Verzögerungen verursacht hat, sowie der extrem großen Menge an unterschiedlichsten Wünschen, die auch zahlreiche Rückfragen erfordern und mit der sehr hohen Besitzzersplitterung kann die vorläufige Besitzeinweisung, also die Bewirtschaftung der neuen Flurstücke und gleichzeitig dem Stichtag der Wertgleichheit, erst im Herbst 2022 stattfinden.

Sollten Sie als Verpächter Ihren Pachtvertrag wegen der Besitzeinweisung auf Herbst 2021 gekündigt haben, so empfehlen wir Ihnen, Ihren Pächtern die Frist für die Bearbeitung in gegenseitigem Einverständnis bis zum Zeitpunkt der Besitzeinweisung zu verlängern.

Der Flächenabzug im Verfahren ist erneut ermittelt worden, dieser beträgt nun (vorläufig) 2,1%. Dies rührt daher, dass u.a. Grünwege, die vor Beginn der Zuteilungsarbeiten aufgrund der kleingliedrigen Eigentumsstruktur zusätzlich notwendig erschienen, nur in geringem Umfang benötigt werden.

Die im letzten Herbst/Winter gemeinsam mit dem Landwirtschaftsamt geplante Veranstaltung konnte leider -auch pandemiebedingt- nicht durchgeführt werden. Es sollten hier Fragen zur Bewirtschaftung bzw. Umgang mit dem Gemeinsamen Antrag im Jahr der Besitzeinweisung geklärt werden können. Derzeit ist noch nicht absehbar ob bzw. in welcher Form eine solche Veranstaltung in diesem Jahr überhaupt möglich ist. Sollten Sie als Bewirtschafter dringende Fragen zur Antragstellung haben, setzen Sie sich bitte mit der Verwaltungsgruppe am Landwirtschaftsamt in Verbindung.

Für sonstige Fragen stehen wir Ihnen unter Tel. 0741/244-908, Herr Buck bzw. 0741/244-730 zur Verfügung.

gez. Silvia Helmstädter, Amtsleiterin