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Aufforderung zur Grundsteuerzahlung zum 01.07.2021


Die Grundsteuer für die Jahreszahler ist zum 01.07.2021 zur Zahlung fällig.

Die Höhe des fälligen Betrages kann dem letzten zugestellten Steuerbescheid entnommen werden.

Es wird gebeten, die Grundsteuer, unter Angabe des Kassenzeichens termingerecht zu entrichten.

Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.

In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei erst gar nicht an.

Aufforderung zur Abschlagszahlung II/2021 für Wasser/Abwasser zum 30.06.2021

Der 2. Abschlag für Wasser und Abwasser für 2021 ist zum 30.06.2021 zur Zahlung fällig. Abschlagsrechnungen werden nicht mehr verschickt. Die Höhe des Betrages entnehmen Sie der Jahresendabrechnung 2020.

Es wird gebeten, den Abschlagsbetrag unter Angabe des Kassenzeichens termingerecht zu entrichten.

Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.

In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei erst gar nicht an.