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Aus dem Gemeinderat wird berichtet


Verabschiedung von Frau Doris Wöhrle

Frau Doris Wöhrle hat bei der Gemeinde Eschbronn neben ihrer Tätigkeit als Standesbeamtin der Stadt Schramberg auch als Standesbeamtin der Gemeinde Eschbronn gearbeitet. Sie hat nun leider diese Nebentätigkeit beendet. Bürgermeister Franz Moser verwies darauf, dass die Gemeinde Eschbronn die letzten sieben Jahre in einer sehr komfortablen Situation war, da Doris Wöhrle im weiteren Umkreis zu den kompetentesten Standesbeamtinnen zählt und auch über ein hohes Maß an sozialer Kompetenz verfügt. Er schätze neben dieser Kompetenz die Zielstrebigkeit und das hohe Engagement, das sie in der Gemeinde auch im Ehrenamt aufgebracht habe. Mit einem Dank, guten Wünschen und auch einem kleinen Geschenk verabschiedete der Gemeinderat Frau Wöhrle in den teilweisen Ruhestand.

Einwohnerfragestunde

In der Einwohnerfragestunde wurde bemängelt, dass Hundehalter Tüten mit Hundekot achtlos auf landwirtschaftlichen Grundstücken entsorgen. Es sollte möglich sein, die Tüten in den hierfür von der Gemeinde aufgestellten Abfalleimern zu entsorgen. Zudem sei zu beobachten, dass sich der Bereich beim Steinbruch zum beliebten Ausgangspunkt für das Ausführen von Hunden entwickle. Ungeachtet des Umstandes, dass Autos wild geparkt werden und die Durchfahrt versperrten, sei zu bemängeln, dass Hundehalter auch in Zeiten, in denen dies verboten ist, querfeldein über Wiesen liefen.

Biotopverbundplanung

Geschäftsführerin Christina Romer vom Landschaftserhaltungsverband Landkreis Rottweil und ihre Mitarbeiterin Carola Prantl waren in der letzten Sitzung zu Gast, um das Instrument der Biotopverbundplanung vorzustellen. Das Land Baden-Württemberg möchte auf der Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplans ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope schaffen, das bis zum Jahr 2023 mindestens 10 Prozent Offenland und bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent Offenland der Landesfläche umfassen soll. Ziel ist es, den Biotopverbund bis zum Jahr 2030 auf mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche auszubauen, um dem aktuell massiven Artenschwund entgegenzuwirken. Alle öffentlichen Planungsträger haben nach dem Landesnaturschutzgesetz bei ihren Planungen und Maßnahmen die Belange des Biotopverbunds zu berücksichtigen. Für die Umsetzung sollen die Gemeinden Biotopverbundpläne erstellen oder die Landschafts- oder Grünordnungspläne anpassen. Aktuell fördert das Land die Erstellung von Biotopverbundplänen der Gemeinden mit 90 % der förderfähigen Kosten. Es besteht insoweit für die Gemeinde kein Handlungsdruck, als die Regelung keine Frist setzt. Die Vorschrift und damit auch die Planung hat per se regulierende und damit möglicherweise einschränkende Wirkung. Andererseits bietet sie der Gemeinde Eschbronn Gestaltungsmöglichkeiten. Die Regelung ist zum einen im Zusammenhang mit notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu sehen. Die Gemeindeverwaltung sieht die Chance, durch einen Biotopverbundplan auch Erkenntnisse über mögliche Ausgleichsmaßnahmen und deren Effizienz zu gewinnen. Im Falle von Eschbronn ist die Planung auch im Zusammenhang mit der angestrebten Flurneuordnung zu sehen, die auch ökologische Zielsetzungen verfolgt und entsprechende Erhebungen und Planungen erfordert. Wesentliches Merkmal des Planungsprozesses sei die Beteiligung der Öffentlichkeit, insbesondere der Landwirtschaft. Damit soll ein möglichst breiter Konsens zu den Planungen erreicht werden. Die Vertreterinnen des Landschaftserhaltungsverbandes zeigten anhand von Beispielen Notwendigkeit und Maßnahmen zum Biotopverbund auf. Im Zuge der Haushaltsberatung soll darüber beraten und beschlossen werden, ob im kommenden Jahr Mittel für die Planung bereitgestellt werden.

Grundschule Eschbronn - Lüftung

Der Gemeinderat hat sich im Zuge der Schulbaumaßnahme auch mit der Frage der Lüftung auseinandergesetzt und sich aus Kostengründen gegen eine flächendeckende Raumluftanlage ausgesprochen. Die Planung und die Ausschreibung fand allerdings zu einem Zeitpunkt statt, als Corona noch kein Thema war. Im neuen Schulgebäude befinden sich in der Aula Lüftungsanlagen, nicht jedoch in den Klassenzimmern. Diese sind allerdings durch große Fensterfronten gut zu lüften. Dies gilt auch für andere Aufenthaltsräume in der Schule und in den Kindergärten. Zwischenzeitlich fördert das Land mobile Raumluftfiltergeräte. Der Bund hat ein Förderprogramm für stationäre raumlufttechnische Anlagen aufgelegt mit einer Förderung in Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten. Eine Voruntersuchung im Schulgebäude Lange Gasse 15 hat ergeben, dass Anlagen in den Klassenzimmern relativ einfach nachgerüstet werden können. Im Altbau ist die Deckenhöhe eher gering. Es gibt deshalb dort auch keine abgehängten Decken. In drei der vier Klassenräume kann allerdings die Anlage außerhalb der Räume, nämlich im Dachgeschoss oder im Raum unter der Treppe untergebracht werden, so dass sich für die Klassenräume keine Beeinträchtigung ergibt. Die Kosten für die Anlagen wurden von den Fachbüros auf 158.000 € geschätzt. Mit einer raumlufttechnischen Anlage können Energiekosten eingespart werden. Dieser Einsparung stehen jedoch Kosten für Betrieb und die Wartung der Luftfilteranlagen in etwa gleicher Höhe entgegen. Der Gemeinderat hat den Grundsatzbeschluss für den Einbau von Luftfiltern gefasst und die Verwaltung beauftragt, den Antrag auf Bundesförderung zu stellen.

Baurechtsfälle

Der Gemeinderat hat dem Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Heuliecherweg 6 und auf Neubau einer Stützmauer zur Geländeabfangung auf dem Grundstück Wiesen 10 zugestimmt.