Der von der Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Eschbronn gewählte Vorstand hat sich zur Konstituierung getroffen. Dabei wurde Manfred Flaig zum Vorsitzenden und Oliver Rapp zu seinem Stellvertreter gewählt. In der ersten Vorstandssitzung, die von Werner Obergfell und Sebastian Bantel vom Flurneuordnungsamt geleitet wurde, hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft beschlossen, dem Verband der Teilnehmergemeinschaften beizutreten, der ein breites Aufgabespektrum für die Flurneuordnung Eschbronn übernehmen soll. Auf dem Bild sind von links nach rechts Werner Obergfell und Sebastian Bantel vom Flurneuordnungsamt, der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Manfred Flaig, sein Stellvertreter Oliver Rapp und Mike Schwenk zu sehen, der dem Vorstand als so genannter Nichtbeteiligter angehört.
Am 12. August 2024 hat das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung das Flurneuordnungsverfahren für das Gemeindegebiet Eschbronn förmlich angeordnet. Am 22. Januar 2025 hat die Teilnehmergemeinschaft ihren Vorstand gewählt, der im Verfahren die Interessen der Teilnehmergemeinschaft vertritt, die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft führt und deren Aufgaben übernimmt. Der Vorstand wirkt außerdem bei der Wertermittlung, der Aufstellung des Wege- und Gewässerplans und den Grundsätzen für die Neugestaltung mit. Das sind nun auch die nächsten konkreten Schritte im Verfahren.
Als Vorstandsmitglieder bzw. stellvertretende Vorstandsmitglieder wurden von der Teilnehmergemeinschaft Manfred Flaig, Oliver Rapp, Markus Rapp, Sebastian King, Mike Schwenk, Berthold Hils, Christina Romer, Oswald Flaig, Hubert Klausmann und Axel Linder gewählt worden. Die festgelegte Verfahrensfläche liegt ausschließlich auf dem Gemeindegebiet Eschbronn und umfasst eine Fläche von rund 517 Hektar. Nach einer ersten überschlägigen Berechnung wird von Ausführungskosten in Höhe von 2 bis 2,7 Mio. € ausgegangen. Der vorläufige Grundzuschusssatz beläuft sich auf 71 %. Die Gemeinde Eschbronn, die den an sich auf die Teilnehmergemeinschaft entfallenden Kostenanteil übernimmt, hofft auf einen Zuschlag, der sich aus der Zugehörigkeit der Gemeinde zum LEADER-Fördergebiet und der Umsetzung besonderer ökologischer Ziele ergeben könnte.