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Aus dem Gemeinderat wird berichtet


Ausbau der Carl-Härdtner-Straße
Der Gemeinderat hat sich in öffentlicher Sitzung am 13. September 2016 mit der Ausbauplanung für die Carl-Härdtner-Straße beschäftigt und nach einer öffentlichen Ortsbesichtigung der Ausbauplanung der Büros RIP 01.09.2016 zugestimmt. Offengeblieben war noch die Gestaltung des Ausbaus im Bereich zwischen der Uhlandstraße und der Schönbronner Straße. Dort reicht kurz hinter der der Einmündung der Uhlandstraße das Straßengrundstück der Gemeinde nicht aus, um die auf der Reststrecke festgelegte Straßenbreite und einen Gehweg mit einer Breite von 1,50 Meter anzulegen. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben sich in Gesprächen sehr kooperativ gezeigt, so dass die Straße in einheitlicher Breite und mit einem durchgängigen Gehweg angelegt werden kann. Die Kosten für die Angleichung werden auf maximal 11.000 € geschätzt, weil in diesem Zuge auch eine Gartenmauer entfernt und eine Angleichung vorgenommen werden muss. Der Gemeinderat hat die Bereitschaft der Eigentümer dankbar festgestellt und beschlossen, dass der Ausbau der Carl-Härdtner-Straße auch im Bereich der Grundstücke Carl-Härdtner-Straße 18 und 20 mit einer Breite von 5,50 m für die Fahrbahn und 1,50 Meter für den Gehweg vorgesehen werden soll.
Die Arbeiten für Straßen- und Tiefbauarbeiten sowie für die Verlegung von Rohrleitungen auf der Grundlage der Ausbauplanung des Büros RIP sollen alsbald öffentlich ausgeschrieben werden. An der Ausschreibung werden sich voraussichtlich auch die EGT Triberg für die Gasversorgung und die EnRW mit der Erdverkabelung der Stromleitungen beteiligen. Es ist vorgesehen, über die Auftragsvergabe in der Sitzung des Gemeinderates am 13. Dezember 2016 zu entscheiden.

Neuregelung § 2b UStG Änderung im Bereich Unternehmereigenschaft
Die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts wurde grundlegend geändert. Zweck der Änderung war, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, wenn Gemeinden „als Unternehmer“ tätig werden und nicht in typisch hoheitlichen Aufgaben. Dies ist beispielsweise bei der Wasserversorgung der Fall, denkbar aber auch bei Bauhoftätigkeiten oder bei der Bereitstellung von Festhallen. Weil es noch an Ausführungsbestimmungen fehlt, ist noch nicht umfassend abzuschätzen, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung für einzelne Kommunen hat. Allerdings sieht das Gesetz auch vor, dass die Gemeinden bis zum 31.12.2016 die Option wählen können, bis zum 31.12.2020 die bisherige Rechtslage anzuwenden. Der Gemeinderat hat beschlossen, von dieser Option Gebrauch zu machen.

Bauangelegenheiten
Erstellung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst. 936/2 an der Hardter Straße
Der Gemeinderat hat dem Bauantrag zugestimmt.