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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet Zuschüsse für private und gewerbliche Investitionen


Anmeldung bis zum 31. Juli 2018 bei der Gemeindeverwaltung


Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bietet in Eschbronn attraktive Fördermöglichkeiten. Für private und gewerbliche Antragsteller könnten folgende Förderschwerpunkte von Interesse sein:
Förderschwerpunkt Wohnen
  • ·         Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden
  • Dieser Fördertatbestand betrifft ältere Gebäude im historischen Ortskern, die modernisiert und heutigen Wohnverhältnissen angepasst werden sollen. Gefördert werden Maßnahme wie die Dämmung der Fassade und des Daches, die Erneuerung von Fenstern und die Modernisierung der Sanitärinstallationen. Grundsätzlich werden aber nur umfassende Modernisierungsmaßnahmen gefördert.
  • ·         Umnutzung leer stehender Gebäude zu Wohnungen
  • Dieser Fördertatbestand greift beispielsweise, wenn ehemalige Ökonomieteile von Gebäuden, Dachgeschosse o.ä. ausgebaut werden sollen.
  • ·         Schließung von Baulücken durch dorfgerechte und maßstäbliche Wohngebäude
  • Hier geht es um die Bebauung von Baulücken und größeren zusammenhängenden Freiflächen. Voraussetzung ist allerdings eine abgängige Altbausubstanz
  • ·         Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken
  • Förderschwerpunkt Arbeiten
  • ·         Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleineren und mittleren Betrieben
  • Gefördert werden hier gewerbliche Neubauten und Erweiterungsmaßnahmen aber in bestimmten Fällen auch der Erwerb von größeren Produktionsanlagen.
  • Förderschwerpunkt Grundversorgung
  • •          Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen
  • Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen
  • ·         Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen
  • Wichtig ist, dass vor einer Bewilligung einer Förderung mit der Maßnahme nicht begonnen werden darf. Gerne beraten wir Sie, ob und inwieweit eine Förderung für Ihr Vorhaben denkbar ist.
Weil die Einreichungsfrist in diesem Jahr vorgezogen wurde, sollten Sie sich bis spätestens zum 31. Juli 2018 bei der Gemeindeverwaltung, Herrn Bürgermeister Franz Moser, melden. Dort erfahren Sie dann auch, welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind.