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Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Dunningen (B462)


Bekanntgabe von Änderungen der Ergebnisse der Wertermittlung
(§ 32 Flurbereinigungsgesetz)
vom 06.07.2018


Die aufgrund von Einwendungen bzw. von Amts wegen erforderlichen (z.B. wegen Änderungen von Nutzungsarten oder Ausschluss bzw. Einbezug von Flächen zum Flurneuordnungsverfahren) geänderten Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Dunningen (B 462) liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus
vom 12.07.2018 bis 03.08.2018 im Rathaus Dunningen, Hauptstraße 25 in 78655 Dunningen, 1. OG, kleiner Sitzungssaal zu den jeweils üblichen Öffnungszeiten.
Am 19.07.2018 (14:00 bis 17:30 Uhr) und 23.07.2018 (8:30 bis 12:00 und 14:30 bis 18:00 Uhr) wird ein/e Beauftragte/r der Flurbereinigungsbehörde für Auskünfte und zur Aufnahme von Einwendungen anwesend sein.
Auf die Auslage und die Möglichkeit, Einwendungen gegen die geänderten Ergebnisse der Wertermittlung vorzubringen (Anhörung) werden alle Beteiligten hiermit hingewiesen. Die Beteiligten können während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher geänderter, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen.
Die von den Änderungen betroffenen Eigentümer werden schriftlich informiert und erhalten einen geänderten Auszug.
Die Einwendungen werden vom Landratsamt -Flurbereinigungsbehörde- geprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird jedoch nicht mitgeteilt. Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt das Landratsamt -Flurbereinigungsbehörde- die geänderten Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweise über die geänderten Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Der Feststellungsbeschluss ist für Herbst 2018 vorgesehen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
1.     gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb von 1 Monat Widerspruch erhoben werden kann,
2.     die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Flurbereinigungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligte bindend.
Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte gewünscht werden, ist ein Erscheinen nicht erforderlich.
Die geänderten Schätzungskarten stehen ab dem 12.07.2018 im Internet und www.landkreis-rottweil.de zur Verfügung. Die Karten finden sich im unter Ämter & Organigramm, Flurneuordnungs- und Vermessungsamt, Fachbereich Flurneuordnung, Flurneuordnung Dunningen (B 462).
gez. Helmstädter