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Landratsamt Rottweil


Transportlänge bei Langholz wird auf 19 m eingeschränkt


Das Verkehrsministerium hat verfügt, dass Rundholztransporte nur noch bis zu
einer maximalen Länge von 19 m zuzüglich Zumaß möglich sind.
Da die Sägewerke bereits zum Teil jetzt kein Holz über 19 m Länge mehr annehmen, stellt das Forstamt Rottweil ab sofort den Holzverkauf auf die geforderte Länge um.
Durch die sehr gute Versorgung der Sägewerke mit Sturm- und Käferholz wird die Abfuhr des Holzes einige Zeit in Anspruch nehmen.
Um zu verhindern, dass bereitgestelltes Rundholz von den Sägewerken abgelehnt wird, ist die Umstellung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll.
Alle Waldbesitzer, die ihr Holz über das Forstamt Rottweil vermarkten wollen, werden gebeten ab sofort auf die maximale Einzelstammlänge von 19 m umzustellen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Revierförster.