Bebauungsplan „ZIEGELHÜTTENWEG“
07.09.2018
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbronn hat am 31.07.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen für den Bereich „Ziegelhüttenweg“ einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften aufzustellen. Im Plangebiet liegen folgende Grundstücke der Gemarkung Mariazell: Flurstück Nummern 402/11, 432, 433, 435, 437/1 und 437/2 (Teilfläche).
Maßgebend sind die Planunterlagen vom 31.07.2018.
Ziele und Zwecke der Planung
Das Plangebiet liegt zwischen den Teilorten Mariazell und Locherhof (Gemarkung Mariazell) der Gemeinde Eschbronn und umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere gewerbliche Entwicklung in Eschbronn geschaffen werden.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Dunningen - Eschbronn ist das Gebiet als „Gewerbefläche“ ausgewiesen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbronn hat in öffentlicher Sitzung vom 31.07.2018 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Ziegelhüttenweg“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften beraten und festgestellt. Gleichermaßen wurde beschlossen, dass nachfolgend die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB durchgeführt werden sollen. Diese wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans vom 24.09.2015, einschließlich der planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung (inklusive Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag) liegen in der Zeit
vom 10.09.2018 bis zum 12.10.2018
während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn, Zimmer 7 zur Einsichtnahme öffentlich aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich montags von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr und dienstags bis donnerstags von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr).
Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nichtwährend der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a (6) BauGB).
Eschbronn, den 4. September 2018
gez. Franz Moser
Bürgermeister