Hecken, Sträucher und Bäume entlang öffentlicher Straßen zurück schneiden
12.10.2018
Hecken, Sträucher und Bäume können für Verkehrsteilnehmer zu einem Ärgernis werden, wenn sie in den Verkehrsraum hineinragen oder die Sicht beeinträchtigen. Teilweise sind Durchgänge und Durchfahrten nicht mehr möglich. Dies gilt beispielsweise auch für Waldränder entlang von Radwegen, wenn Äste in den Radweg hineinreichen, so dass Räumfahrzeuge durch die Äste verkratzt werden. Mancherorts ragen Hecken und Sträucher weit in den Gehweg, so dass dieser kaum mehr genutzt werden kann. Anliegern, Verkehrsteilnehmern aber auch der Bauhof Dunningen und andere Unternehmen, die für uns den Winterdienst leisten, sind vielfach in konkreten Fällen auf die Verwaltung zugekommen und haben um Unterstützung gebeten, damit Gefährdungen und Behinderungen durch Pflanzungen beseitigt werden. Wir bitten also alle Grundstückseigentümer im Innenbereich aber auch im Außenbereich die Bäume, Hecken und Sträucher entlang öffentlicher Wege auf die folgenden Punkte hin zu prüfen:
- Die freie Durchfahrtshöhe über der Fahrbahn muss 4,5 m betragen; die freie Durchgangshöhe über dem Gehweg muss mindestens 2,50 m betragen; beide Werte sollten auch bei schweren und regennassen bzw. schneebelasteten Ästen eingehalten werden
- Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Hinterkante (meist identisch mit der Grundstücksgrenze) zurückzuschneiden, so dass der Weg in der ganzen Breite für die Verkehrsteilnehmer nutzbar bleibt.
- An Kreuzungen muss zumindest gewährleistet sein, dass ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer bei Anfahrt aus dem Stand ohne nennenswerte Behinderungen bevorrechtigte Fahrzeuge erkennen kann. In Sichtdreiecken sind die Bepflanzungen nieder zu halten (höchstens 80 cm)
- Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und sollten rechtzeitig wahrnehmbar sein. Dies gilt auch für Straßennamensschilder.
- Straßenleuchten sollten ebenfalls von Pflanzen und Sträuchern freigehalten werden.
- Kontrollieren Sie, ob für Ihre Anpflanzung entlang der öffentlichen Straßen und Wege die obigen Punkte eingehalten sind. Schneiden Sie gegebenenfalls Ihre Hecken, Bäume und Sträucher entsprechend zurück. Bei Unfällen könnten Sie sonst möglicherweise zur Haftung herangezogen werden.
Ihr Bürgermeisteramt