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Veröffentlichung von Altersjubilaren nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)


Am 25.05.2018 trat europaweit die neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Wie auch für alle Unternehmen und Vereine, wird die Verarbeitung personenbezogener Daten auch für Behörden strenger geregelt.
Die Redaktion des Schwarzwälder Boten hat uns mitgeteilt, dass ab 25.05.2018 nur noch Alters-, Ehejubilare, Sterbefälle und Geburten veröffentlicht werden, wenn hierzu die betreffenden Personen eine explizite schriftliche Zustimmung abgeben.
Die Gemeinde Eschbronn wird somit die betroffenen Anzeigen nur noch im Eschbronner Mitteilungsblatt veröffentlichen.
Wir bitten um Verständnis.
Bürgermeisteramt Eschbronn