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Borkenkäferbekämpfung im Winterhalbjahr


Hinweis an alle Waldbesitzer


Durch die Stürme im vergangenen Frühjahr fanden die Borkenkäfer genug Sturmholz, das ihnen als ideale Brutstätte diente.
Durch den überdurchschnittlich heißen Sommer 2018 konnten sich die Käfer optimal vermehren. Um die Käferpopulation im Frühjahr zu reduzieren und die Gefahr für die Fichtenbestände eindämmen zu können, müssen diese Bäume entfernt werden.
Folgende Vorgehensweise wird empfohlen:
- Bäume mit bereits abgefallener Rinde und dürrer Krone können später aufgearbeitet werden, hier ist der Käfer bereits ausgeflogen.
- Bäume mit dürrer Krone ABER noch anhaftender Rinde sind zu entfernen.
- Überwinterungsbäume sind zu entfernen.
 Sie erkennt man an:
o    weitgehend anhaftender Rinde
o    grüner oder schütterer Krone, oft grüner Nadelteppich am Boden
o    vom Specht geöffnete Brutbilder im Kronenbereich
-      Weiterhin sind die Waldbestände regelmäßig im Abstand von 14 Tagen auf Neubefall zu kontrollieren.
Alle beschädigten Bäume sind aufzuarbeiten. Daraufhin ist das Holz aus dem Wald zu entfernen. Ist das nicht zeitnah vor dem ersten Käferflug im April möglich, ist es zu entrinden oder mit einer Schutzspritzung zu behandeln
Können Waldbesitzer die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst durchführen, können sie die Beratung des örtlich zuständigen Revierleiters in Anspruch nehmen.

Forstliche Förderung für Privatwaldbesitzer


Im Rahmen der Förderkulisse MEPL III, Verwaltungsvorschrift naturnahe Waldwirtschaft (NWW) gibt es vielfältige Beihilfemöglichkeiten für Privatwaldbesitzer.
Das Forstamt Rottweil stellt nachfolgend die Fördermaßnahmen vor, die gerade nach dem Extremjahr 2018 mit hohen Borkenkäfer- und Trockenschäden für die Waldbesitzer zum Tragen kommen können.
Wiederaufforstung/Vorbau:
Gefördert wird der Umbau und die Wiederherstellung stabiler und standortgeeigneter Laub- und Mischwälder durch Pflanzung, Saat oder Naturverjüngung sowie die Durchführung von Kultursicherungsmaßnahmen.
Die Mindestgröße beträgt 0,1 ha.
Die Förderhöhe ergibt sich aus der Pflanzenzahl und der Baumartenwahl und bewegt sich zwischen 1,10 € und 1,50 €/Pflanze. Kultursicherungsmaßnahmen werden auf Basis der Fläche gefördert. (530 € - 640 €/ha).
Seilkraneinsatz
Das bodenschonende Rücken von Holz mit dem Seilkran wird mit einer Zuwendung von 10 €/Festmeter gefördert. Die Aufarbeitung von Käferholz in unerschlossenen Hanglagen wird dadurch unterstützt. Die Förderung wird ebenso für planmäßige Seilkranhiebe gewährt.
Nasslagerung und Zwischentransport zum Nasslager
Als Maßnahme des integrierten Waldschutzes gibt es für den Zwischentransport zum Nasslager eine Zuwendung von bis zu 6 €/Fm und die Nasslagerung selbst wird mit einem Betrag von 0,30 €/Fm und Monat gefördert.
Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums unter:
https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser sowie beim Forstamt Rottweil unter der Tel.-Nr. 0741/244-552.