Bebauungsplan „Unter dem Brenntenwald – 2. Erweiterung“ – beschleunigtes Verfahren nach § 13 b BauGB
08.11.2019
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbronn hat am 05.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Unter dem Brenntenwald – 2. Erweiterung“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Bebauungsplan Brenntenwald - 2. Erweiterung
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 05.11.2019.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Nutzung einer Fläche im Ortsteil Locherhof geschaffen werden.
Die Flächen sind durch die Straße „Brenntenwaldweg“ bereits verkehrlich erschlossen. Auch die Entwässerung ist bereits bestehend. Insofern sind die Flächen ideal für eine weitere bauliche Nutzung als Wohnbauflächen geeignet.
Gemäß § 13 b i.V. mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Eschbronn, den 6.11.2019
gez. Franz Moser
Bürgermeister